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Jeschurun · 1866-05-01 · Heft 8 (Mai 1866) · p. 253

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 8 (Mai 1866)
Article
Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
Date
1866-05-01
Page
253 (sequence 5)
Language
German
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Von vr. N. Hirsch. 253, tung der Gefetzeserfüllnng und die wjrkltche Lebensunterordnung unter den Willen des Gesetzes. Rcsumiren wir diese Entwickelung, so dürfte der Maßstab, nach welchem im jüdischen Rechte die Befähigung zum Zeugnisse zu beurtheilen sein wird, zwei Momente enthalten. Das Eine entfließt dem Wesen des Zengenbeweises an sich —: der an das Zeugniß zu stellende Anspruch, daß es als treues Bild des Objektes angenommen werden könne. Das Andere resultirt aus dem besondern Charakter des Zeugnisses im jüdischen Rechte : die Anforderung, daß es von einer Gesammtheitsreprasentanz getragen sei. Es muß daher der Zeuge 1) glaubwürdig, 2) befähigt zur Vertrctung der Gesammtheit sein. — Wir führen uns nun die Kategorien der zur Zcugnißablagc Untüchtigen in kurzer Andeutung, die für unfern Zweck genügen dürfte, vor- Und wie der soeben entwickelte - Maßstab, nach erlangtem Uebcrblick über die hier folgenden Jnstitutioncn, ans dem Inhalte jeder einzelnen derselben in bestätigender Uebereinstimmung mit dem erutrten Begriff der Zeugen sich uns zuvor ergeben, so werden wir versuchen ihn im Folgendem nachzuweise». 1. Jeder dessen Geistesverfassung im Zustande der Lähmung, der Schwäche und ltnreife sich befindet, sowie derjenige, dessen organische Ausstattung mangelhaft ist, in der Weise, daß eine objektive, scharfpracistrte Auffassung von ihm nicht erwartet werden kann, muß — wie dies einleuchtend ist — von der Berechtigung zur Zeugnißabz läge ausgeschlossen sein. a. Daher ist der Wahn- und Blödsinnige zum Zeugnisse unzulässig 1). .(Uebcr die wesentlichen Erscheinungen dieser Geisteskrankhciten in Beziehung auf die durch sie bedingte Stellung des Kranken in gesetzlicher Hinsicht s. Chag. 3 b.) Hierher wird auch derjenige gerechnet, dessen geistiges Leben durch das krankhafte Bor- . walten einer unwahren Vorstellung gestört ist 'שרעתו משובש׳ חמי ף ברבר מן הרברי' >•: wenn er auch in sonstigem Urtheil gesund ist. — 1; Periodisch eintretcnde Geistesstörung erwirkt für die Zeit ihrer An- ף Ramb. Silch. Eduth XI, g. ») Das.

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