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Jeschurun · 1866-04-01 · Heft 7 (April 1866) · p. 229

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 7 (April 1866)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1866-04-01
Page
229 (sequence 4)
Language
German
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Von Dr. I. Gugenheimer. 2ß9 והשליך את עפרם, woraus ersichtlich ist, daß sowohl in Bezug auf zerriebenes Gold als auf zerriebene Steine, oder Ziegel in der Bi« belsprache die Bezeichnung עפר gebraucht wird. 3. Der CH, gibt zu, baß man den Wortsinn des: ״Er schreibe ihr einen Brief der Scheidung" allerdings so auffaffen könnte, als ob das Gesetz hiermit den Stoff des Brieses als Pergament bestimmen wolle, — weil, wie Raschi zu Gittin 21 b. erwähnt, das in der angeführten Gesetzesstelle gebrauchte Wort ספר die Annahme hervorruft, daß der Scheidebrief nur auf Pergament zu schreiben sei. Da aber in dieser Gesetzesstelle der Ausdruck פפר und nicht wie 4. B. M. 5, 23 der Ausdruck בספר gewählt ist, der nach Mischna Sota II. 4 verlangt, daß die Worte, mit denen eine des Ehebruchs verdächtigte Frau zu beschworen ist, auf Pergament geschrieben wxxden, ist, wie aus Gittin 21 b., Maimontdes Mtschna-Commentar zu Gittin II. 3 ם פשום סי׳ קכ״ד ס״ק ך׳) hervorgeht, zum Scheidebrief jeder die Schrift annehmende haltbare Stoff geeignet, der mit der Erde in keiner Weise verbunden ist, und, ohne nach dem Schreiben von irgend etwas getrennt werden zu müssen, der Frau üb erg eb en werden kann. Nach Eben ha-Eser 124, 2 Anmerkung, soll allerdings zum Schetdebriefe Pergament genommen werden, das in der zum Schreiben von Thorarollen, Tephtlltn und Mesusoth vorgeschriebenen Weise angefertigt..wurde; doch kann, wie schon aus der erwähnten Stelle und aus פרי הרש und גס פשוט z. St. hervorgeht, auch ein aus Papier den religivusgesetzlichen Bestimmungen gemäß geschrieben ner Scheidebrief als zur Scheidung geeignet betrachtet werden, und gibt es, wie aus פ״ה und ג״פ z. St. und zu -Kap. 125 ס״ק מ״ר ersichtlich, Gegenden, in denen es Usus ist, Papier zum Scheidehriese zu nehmen. 4. Der CH. entgegnet, daß nach der Tradition dieser AuSsprach: ״Er schreibe ihru.s. w." nur auf das Schreiben des Sehetdebriefes, nicht aber auf den für diesen zu wählenden Stoff htnwetsen will.— Nach Ktdduschin 5 a. und Gittin 21 b. lehrt der in der angeführten Thorastellc vorkommende Ausdruck וכחב, daß die Auflösnng der Ehe nicht wie die Schließung derselben durch. Gelb oder Geldeswcrth, sondern einzig und allein durch eine Urkunde stattfinden kann, deren Stoff aber durch das Wort -!so nicht, bestimmt wird, da dieser Ausdruck dem Thalmud gemäß keinen andern legislatchen

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