Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 7 (April 1866)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1866-04-01
- Page
- 228 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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2S8 R. David Metö'8' B«tzrAndüttg der Tradition. ,;haß man seine Töchter nicht dem Götzendienste hingeben dürfe, um ״sie zur Ehre eines Götzendienstes Buhlerei treiben zu lassen," wo- Nach nur die zu einem Götzendienste gehörende Veranlassung oder Erlaübniß zurUnfittlichkeit verboten wäre!! Man vergleiche hiermit die Sairhedrin 76'a. sich befindende Erklärung der erwähnten Schriftftitle; und urtheile, welche Erklärung — abgesehen von ihrer ethischen Bedeutung — den auch bet eine« Erklärung eines Profanschrtftstelzu beodachtenden Regeln der Hermeneutik mehr entspricht. 1. Der Verf. ist bet Anführung dieses Ausspruches: ״An drei Stellen modlfiztrt die Tradition den Schristvers u. s. w<", Nascht gefolgt, in dessen Commentar ebenfalls die citirten Schriftstellen nicht nach der in der zu Grunde liegenden Thalmudstelle beobachteten Rethenordnüng angeführt werden, sondern 5. B. M. 24, 1 vor 4. B. M. 6, 5 erwähnt wird, was ohne Zweifel darin seinen Grnnd hat, weil Nascht der im Thalmud Jeruschalmi Kidduschin I. 2 befindltchen Fassung des Ausspruches des R. Jischmael de» Vorzug gibt, wo statt der aus 4. B. M. 6, 5 sich beziehenden Ueberlieferung die 2. B. M. 21, 6 betreffende traditionelle Bestimmung angeführt wird, nach der, obgleich es dort heißt: ״sein Herr durchsteche ihm fein Ohr mit einem Pfriemen" dennoch, wie es im Thalmud babli Kidduschin 21 b. und in der Mechtltha z. St. ausgesprochen ist, jedes geeignete metallene Instrument hiezu verwendet werden darf. Von R. Mosche Frankfurt wird aber im Mechiltha-Commentare durch den Nachweis der Meinungs-Divergenz, auf der diese Verschiedenheit der Fassung jenes Ausspruches beruht, die im Thalmud babli befindliche Fassung als korrekt aufrechterhalten^ 2. Diese beiden Schriftstellen: 4. B. M. 19, 17 und Jjob 28, 6, werden bereits im Talmud Chullin 88 b. als Beweise für die erste der drei oben erwähnten traditionellen Bestimmungen angeführt, daß nämlich diese Bedeckung des Blutes mit jedem Stoffe vorgenönnnen werden darf, der geeignet ist Saamen zu entwickeln. N. M. L. Malbim beweist in 'התורה והמצו zu Sifra פ' אחרי מות פ׳ auch durch folgende Bibelstellcn, daß die angeführte Ueberlitfctung mit dem schriftlichen Gesetze vollkommen übereinstimmt : 5. B. M. 9, 21 werde» die aus der Zcrreibung des goldenen Kalbes enstandenen Theile פר^ genannt; 2. B. Könige 23, 12 heißt es in Bezug aus die Altäre, deren Ntederreißung dort berichtet wird,