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Jeschurun · 1866-04-01 · Heft 7 (April 1866) · p. 223

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 7 (April 1866)
Article
einige Andeutungen über den hebräischen Unterricht als allgemeines Bildungselement in unserer Schule
Date
1866-04-01
Page
223 (sequence 15)
Language
German
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als a Kg ein, Bildungselement in unserer Schule. 223 gelegte Gesetz, das sie nun den Kanon der Wahrheit und Gute, der Sittlichkeit, des Rechts und der Liebe als Maßstab für aKe Momente des innern und äußern Lebens hinnehmen und gebrauchen lehrt. Alle Seiten des individuellen und Gcsanuntheitlebens, der Mensch als leiblich siiuiliches, als geistiges und sittlich freies Wesen, der Mensch in seinen leiblich sinnlichen Bedürfnissen und Trieben, in seinem geistigen Denken, in seinem sittlich freien Wollen und in dem gehcimnißvollen Zusammenhang der für sein Hiersein das Geistige und sittlich Freie in ihm mit seiner Sinnlichkeit verknüpft; der Mensch als Familie, in allen Beziehungen der Ehe und des Hauses, als Gatte und Gattin, als Vater und Mutter, als Sohn und Tochter, als Bruder und Schwester; der Mensch als Staat in allen Bezie- Hungen der auf Recht und Liebe sich erbauenden Gesellschaft, mit allen Zwecken des Verkehrs und der Hülfe, mit allen Gliederungen der Gemeinde und der Nation; und die den Menschen umgebende und von ihm für die sittlich freien Zwecke des Menschenwirkeus zu erobernde Welt, mit ihren als Gotteögcschöpf zu achtenden Rechten und ihreu als Gottesgesetz zu achtenden Ordnungen; der ganze Mensch in seinein Werden und Sein, genießend, empfindend, denkend, redend, handelnd, ist Gegenstand dieses Gesetzes. Es lernt der Zögling sich und seine Welt in allen gegenwärtigen und künftigen Beziehungen im Lichte seiner und ihrer Bestimmungen begreifen und würdigen. Kaum wird sei» künftiger Lebenslauf, was auch immer sein Beruf sein möge, ihm irgend ein Verhältutß bringen, für welches ihm an der Hand dieses Gesetzes nicht wenigstens der allgemeine Standpunkt vorbereitend gelehrt worden wäre, von welchem aus er in scdem Falle das Besondere auf der Waage des Rechts und der Pflicht im Lichte der Wahrheit und Güte zu erwägen, zu erkennen und zu beurtheilen haben werde. Und in der That, wenn das vitae non scholae discimus mehr als einWvrt, wenn es in Wahrheit Seele unseres ganzen Schullebens sein soll, so wüßten wir wahrlich keine Discipli», die also unsere Jugend für das ganze ihrer wartende Leben vorzubereiten und auszurüsten im Staude wäre, die dieses ganze ihrer wartende Leben so ganz eigentlich von vorn herein in der ganzen Mannigfaltigkeit seiner Erscheinung und in dem ganzen Ernst seiner Bedeutung dem an seiner Schwelle harrenden Zögling Gegenstand seiner Erkenutniß sein ließe, als der Unterricht in dem jüdischen

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