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Jeschurun · 1866-03-01 · Heft 6 (März 1866) · p. 204

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 6 (März 1866)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1866-03-01
Page
204 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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204 Indem wir aber das Wort ״ohne Unterschied der Religion", in die Adresse aufnahmen, möge ja Niemand glauben, daß wir darunter etwas Anderes verstanden hätten, als ohne allen Unterschied der Religion, und folglich auch jene Bürger des Vaterlandes, welche Anhänger der mosaischen Religion sind. Indem wir sagten ״ohne allen Unterschied der Religion" haben wir Lies so verstanden, daß wir, ob,nun Jemand dieser oder jener Religion mngehöre, ans die Rechte desselben so achten werden, und die Gleichheit ebenso auf ihn ansdehnen werden, wie aus den Anhänger jeder beliebigen andern Religion; die Kommission verstand die Sache so; wenn sie das geehrte Haus nicht so versteht, (Allgemeiner Ruf: Wir verstehen sie ebenso), so will ich hier noch hinzufügen, daß wir hier das Prinzip ausgesprochen haben, jenes Prinzip, welches, wie ich glaube, Niemand leugnet. (Zustimmung.) Die Frage der Emancipation wurde, wenigstens in unserem Kreise, erwähnt. Ich glaube, die einfach st e Form d er Emancipation ist diese, daß wir überall dort, wo das Gesetz bisher einen Unterschied machte zwischen den Religioneu, daß wir-bei allen betreffenden Punkten jener Gesetze erklären: ohne allen Unterschied der Religion, miteinbegriffen auch die Israeliten, — und ich halte dies für viel zweckmäßiger, als wenn wir über das Prinzip ״Emanzipation" ein eigenes Gesetz kreiren würden. Ich liebe im Allgemeinen dieses Wort nicht; es ist zwar ein acceptirtes Wort, aber beschämend für die Welt, als ob wir Sklaven hätten haben wollen. Ihnen (den Israeliten) gebührt mit Recht jene Basis, und wenn wir ihnen dieselbe geben werden, leiten uns dabei weder Sympathien, noch Antipathien, sondern einfach allein die Gerechtigkeit. Auch׳ eine politische Rücksicht spricht dafür, weßhalb ich diese Sache nicht allein für sich, sondern in jedem Gesetze zusammen behandeln mochte, obwohl ich nichts dagegen habe, wenn sie auch in einem eigenen Artikel ausgesprochen wird. Als Motiv für meine Ansicht führe ich jedoch an, daß, wenn diese Sache separat behanbeit und in einem eigenen Geseharttkel ausgesprochen wird, dann gewisse Bedingungen leicht aufkommen können. Es gibt z. B. viele, die über die Civilehe reden werden. Es ist möglich, daß es sehr nützlich sein wird; ich möchte aber die vollständige Verleihung der Bärgerechte nicht an solche Bedingungen knüpfen. Ich kenne den Wiverstand der katholischen Dogmen in dieser Beziehung, ich kenne die Verhältnisse, und halte es daher nicht für wahrscheinlich, daß die Gesetzgebung so leicht über die Civilehe hinauskoimnen werde. Dasjentge, was die Gerechtigkeit befiehlt, an eine solche Bedingung zu binden, deren Unausführbarkeit wir vorderhand für wahrscheinlich

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