Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 6 (März 1866)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1866-03-01
- Page
- 181 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2932754-2932961-2932968-2949959--09957-2949983- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Von Dr. I. Gugenheimer. 181 sein Etgenthum." Die erwähnte traditionelle Erklärung verstößt daher gegen den Wortsinn ebensowenig als gegen die Vernunft. Ebenso verhält es sich auch mit der den Scheidebrief betreffenden Bestimmung; allerdings könnte man die Worte der Schrift: ״Er ״schreibe ihr einen Brief der Scheidung" so auffaffen, als ob daS Gottesgesetz hiemit den Stoff, auf dem der Scheidebrief geschrieben werden soll, angebcn und festsetzen wollte, daß derselbe nur aus Pergament geschrieben sein dürfet); die Tradition belehrt uns aber, daß das Gottesgesetz nur auf das Schreiben des Scheidebriefes, nicht aber aus den für diese Urkunde zu wählenden Stoff Hinweisen will 4). Eine Analogie für diese den Scheidebrief betreffende Bestimmung liegt in dem auf den Oberpriester sich beziehenden Schriftvers : ״Vom ׳ ״Heiligthum gehe er nicht heraus" (3. B. M. 21, 12), womit ausgesprochen sein soll, daß er nicht herausgehen darf,' um den Leichnam seines Vaters oder seiner Mutter zu begleiten, wie es aus dem Anfänge des 2. Abschnitts des Traktates Synhedrin hervorgeht 5). K. Vielleicht verlangt diese Schriftstellc wirklich ihrem Wortlaute-gemäß, daß der Oberpriester nie das Heiligthum verlasse? CH. Die Schrift befiehlt: (3. B. M. 19, 30) ״Mein Heilig- ״thum sollt ihr ehrsürchten," womit ausgesprochen ist, daß man im Heiligthum alle nur mögliche Ehrerbietung beobachten muß, welche der zur Verehrung, dem Dienste und der Anbetung Gottes bestimm-, tcn und geheiligten Stätte erwiesen werden kann; wenn nun der Oberpriester im Heiligthum seine Familienwohmmg gehabt hätte, wie wäre hiemit bet den zum physischen Leben gehörenden Verrichtungen die dem Heiltgthum schuldige Verehrung vereinbar gewesen? K. Nach der Mischna (Maaßer fcheni HI. 8) befanden sich im Tempel manche Gemächer, welche derart gebaut waren, daß sie theils als heilig theils als profan betrachtet wurden; darum könnte ja angenommen werden, daß sich seine Wohnung in den dem Heiligthum nahen profanen Gemächern befand 6). CH. Wie könnte mit dieser Annahme dann die Bestimmung: ״er; ״soll nicht aus dem Heiligthume gehen" der buchstäblichen Auffassung nach in Einklang gebracht werden? K. Du hast vollkommen recht; vollende nun den Beweis, mit dem du begonnen. CH. Wie der Satz: ״er gehe nicht aus dem Hettigthume" nW