Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 6 (März 1866)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1866-03-01
- Page
- 179 (sequence 3)
- Language
- German
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Von Dr. I. Gugenhmner. 179 deine Hand rc."; in der schriftlichen Thora ist aber, weder Inhalt, noch Stoff, noch Form der in dieser Schrtftstelle gebotenen Tephillin angegeben. Der Verfasser führt noch andere theilweise schon im ersten Dialöge erwähnte Gebote an, um zu zeigen, daß die Thora zu keiner Zeit ohne die mündliche Gesetzeserläuterung hätte beobachtet werden können, und daß das schriftliche Gesetz ohne die gleichzeitig von Gott geoffenbarte mündliche Lehre gar nicht denkbar ist; wir beschränken uns aber, unter Beibehaltung der vom Verfasser gewählten Dialogform und Bezeichnung, auf die Mittheilung folgender Erörterungen, in denen hinsichtlich einiger vom Wortlaute des Pentateuch dem Anscheine nach abgehenden traditionellen Erklärungen nachgewtesen wird, daß dieselben trotz ihrer scheinbaren Divergenz dennoch mit der schristlichen Thora in vollkommenen Einklänge stehen, und Umstände hervorgehoben werden, welche die Verdächtigungen, die unseren Weisen hierarchische Bestrebungen vindiciren, in ihrer Nichtigkeit erkennen lassen. K. Wenn die durch unsere Weisen tradirten Gesetzeserklärungen immer dem einfachen Wortsinne der interpretirten Schriftstelle entsprechen würden, so wäre es gewiß Niemanden beigefallen, gegen sie Zweifel geltend zu machen, und wäre dennoch Jemand gegen sie aufgetreten, so hätten wir von demselben geradezu behauptet, daß er nur einen Vorwand sucht, um sich vom Gehorsam gegen Gott loszusagen, und würden ihn für einen Häretiker und Gesetzesverächter halten; aber an mehreren Stellen sind die von unseren Weisen tradirten Erklärungen gegen den einfachen Wortsinn. Obgleich du nun bereits hierhergehörende Fragen beantwortet und Einwände widerlegt hast, kailn ich mich demroch nicht enthalten, einige Erklär»«- gen anzuführen, deren Annahme besondere Schwierigkeiten bietet. Unsere Weisen sagten nämlich (Sota 16 a.): ״An drei Stellen modifictrt die Tradition den Schriftvers: die Thora sagt (3. B. M. 17,,18), daß man das beim Schlachten eiyes Wildes oderVogels vergossene Blut ״mit Erde" bedecken soll, und hat nichts, anderes als hiezu geeignet bezeichnet; die Tradition erklärt aber, daß diese Bedeckung des Blutes mit jedem Stoffe vorzenommen werden darf, der geeignet ist, Saamen zu entwickeln, wie z. B. mit Kalk, Ziegelerde, zerriebenen Steinen u. dgl. In der Thora (&. B. M. 24, L)