Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-02-01
- Page
- 163 (sequence 17)
- Language
- German
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Von Dr. N. Hirsch. r igZ tzesauSspruch nicht berührt, also eine Controlle eigentlich nicht zu üben ist, ein als Zeuge Fungircnder auch die Funktion des Richters versehen darf .('חוס das. vgl. auch 'חוס zu '21 סחוס b.) und führen endlich noch die von ס״ס) ,רשס״ם das.) gegebene Begründung dieses Grundsatzes an: ״Dieser Satz scheint, ״Verhängniß der Schrift" ו.וחח חסחוס zn sein, denn indem es heißt: ״es sollen stehen die beiden Männer" (Deut. XIX. 17) so sind hierunter die Zeugen verstanden שמונו')׳ SO) und ״vor Gott" begreift die Richter in sich, und hierin zeigt uns die Schrift an, daß die beiden Zeugen vor den Richtern Zeugniß abzulegen Haben, aber die Zeugen selbst dürfcn in dem bezeugten Verhältnisse nicht anch richten." Hiernach wäre der wesentliche Inhalt dieses Grundsatzes die Trennung der Personen des Richters und der Zeugen und es dürste diese Bestimmung alsdann in der Weise aufzufassen sein, wie wir anzndeuten versuchtcn. — " Diese Züge, so glauben wir, enthalten das Bild des Begriffes und der Stellung der Zeugen im Criminalprozcß im Umrisse. Beide nun gewonnenen Sätze : ״Das Prinzip der Strafe ist die Restitution des Gesetzes" und ״die Zeugen im Eriminalprozeß sind eine zür Restitution resp. Wahrung des Gesetzes berufene Gesammtheitsrepräsentänz" dürften die Obersätze sein, aus welchen die Beweis- Institutionen des Eriminalprozeß zu entwickeln sind- Bevor wir jedoch nun weiter schreiten und die Eruirnng des Prinzipes versuchen, nach welchem die perjonliche Befähigung des Zeugen zur Zeugnißablage bemessen werden dürfte, heben wir noch einige für die Stellung der anklagenden Zeugen charakteristische Momente allgemeinerer Bedeutung hervor. — Die Zeugen rcpräsentircn die Gesammtheit und Pflicht ist das Motiv ihrer Handlung. Daher ist Nichts an ihrer Erscheinung, das sie in eine Linie mit Demiuciantcn und Delatoren stellen konnte; und daher ist ihrem Verhältnisse dem Angeklagten gegenüber alles Feindselige, jeder Schein eines Persönlichen Interesses genommen. Im Aufträge des Gesetzes, welches Basis und Höheziel-dieses Volkes "ist und das alle Verhältnisse der Gcsammthcit, wie des individuellen Lebens mit seinem Worte bcherrschen und zu sich heranerziehen will,, erheben sich did Zeugen gegen den Verbrecher, zum Zwecke der Restitution der durch ihn verletzten