Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-02-01
- Page
- 152 (sequence 6)
- Language
- German
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152 Princip des Beweises und BeweiSverfnhrenS!c. dann nämlich hat das Zeugniß die volle Rechtskraft, wenn die Zengen gleichzeitig und zusammen das Verbrechen wahrgenommen. ״Sie müssen wie ein Zeuge die Wahrnehmung machen, 30 מנהרר') ער דחזו תחייהו כהר a.). ״Erblickt ein Zeuge das Verbrechen von einem Fenster ans, und der zweite von einem andern aus (und sie sehen sich gegenseitig nicht) oder beide nehmen das Verbrechen von demselben Fenster aus wahr, aber nicht gleichzeitig, sondern nach einander, so sind sie als Zeugen nicht vereint," (מכות 6 b.). Ein auf Wahrnehmung dieser Art beruhendes Zeugniß heißt "ערות מיותרת vereinzeltes Zeugniß" (das.). Ebenso müssen beide Zeugen im Criminalprozeß zusammen vor Gericht erscheinen und zusammen ihr Zengniß ablegen ('80 סנהרר a.) und es bilden alle zusammen aussagendeu Zeugen (unter der '6 מכו a. besprochenen Bedingung) eine Zeugenparthie. Aus diesen Bestimmungen erhellt, daß im Criminalprozeß diese Mehrheit von Zeugen als Einheit erscheinen soll; nicht also als Aussage mehrer Einzelner, sondern als die einer vereinten, einhcitlichen Mehrheit kömmt ihrem Zeugnisse der Charakter der Vollberechtignng und die Kraft der Nechtsgültigkeit zu. Es ist dies Postulat der ״vereinigten Mehrheit" ja auch in dem schriftlichen Gesetzeswort selbst indicirt. Das Gesetz bezeichnet ״Zeugen", die Mehrheit durch den Singular ער״ Zeuge". Deut. XIX. 15 enthält die allgemeine Regel: ״es erhebe sich nicht Ein Zeuge gegen einen Menschen" n. s. w. und sofort im folgenden Verse 16, heißt es: ״Wenn Ein gewaltthätiger Zeuge auftritt wider Jemanden" u. s. w. und Vers 18, ״siche ein lügenhafter Zeuge ist der Zeuge" u. s. w. und Vers 19, ״so sollt ihr ihm thnn, wie er" u. s. w. — Hier kann ja überall, nach V. 15, nur eine Mehrheit von Zeugen verstanden sein. Aber die Schrift bezeichnet diese Mehrheit in der Weise, wie sie sich darzustellen hat: einheitlich. — Darum sehen wir auch da, wo speziell Ein Zeuge gemeint ist, neben die Stngnlarform ער das Zahlwort אחר hintreten. Vgl. Nnmer. XXXV. 30. Deuter. XIX. 15 — 'כ"מ שנא' עד הרי כאן שני 31 סים') עך שיפרט לך הכת' אחר b., 4 b. '30 סנהדר a, n. a. and. Ort.) * Versuchen wir nun dem diesen Unterschied begründenden, in diesen