Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Article
- Beiträge zum Verständnis der ersten Blätter des Pentateuch
- Date
- 1866-02-01
- Page
- 145 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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ersten Blätter des Pentateuch. £45 die Gründung des Hauses, der Familie, der einzigen Pflqgizstatte der Menschencrziehung. Erst durch Uebernahme des Ql erhält daS פרו seine hohe sittliche, Menschheit bauende Bedeutung. Und schon nach dieser Seite hin werden ehelose Geburten das Grab der Menschheit, weil da wohl Kinder von Eltern geboren werden, aber ihrer leibltche», sittlichen und geistigen Erziehung die Eltern-Liebe und Sorge, das Eltcrn-Haus fehlt, in welchem und durch welches allein das Kind zum Menschen, zum Adam erblüht. מלאו ist die Gesellschaft. Indem jedem Einzelnen Paare die Aufgabe gesetzt wird dazu beizutragen, daß die Erde der Menschen voll werde und mit dieser Menschenfülle ihren eigentlichen Inhalt erhalte, geht offenbar die Anforderung über das eigene Haus hinaus und setzt vielmehr an jeden Einzelnen die Forderung, beizutragen, daß auch neben ihnen so viele Menschenhäuser als möglich gegründct werden und aufblühen; damit ist aber jedem Einzelnen die Pflicht für die Gesellschaft gegeben. ,כנשר ist das Eigcnthum, siche zu V. 26. Die Bezwingung, Aneignung und Umwandlung der Erde und ihrer Produkte für den Menschcnzweck. Dieser Eigenthums-Erwerb ist eine Vorbedingung der vorangehenden Aufgabe des Hauses und der Gesellschaft, die eben im Eigenthum die Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke zu suchen haben, und dadurch wird der Erwerb selbst sittliche Pflicht. Indem aber diese Aufgabe zuletzt steht, ist für dieselbe die Beschränkung gegeben, daß sie nur dann sittliche Bedeutung habe, wenn sie der Erreichung der vorgenannten Zwecke geweiht ist, wenn Vermögen erworben wird um Familien zu gründen und die Gesellschaft zu fördern, nicht aber wenn man in Gründung des Hauses und der Ge- ^sellschaft nur ein Mittel erblickt um Vermögen und Reichthümer zu erwerben. Diese Aufgabe פרו ורבו ist beiden Geschlechtern zugleich crtheilt, ist ja das einheilliche Zusammenwirken beider Geschlechter für diese Menschenbestimmung gleich wesentlich. Indem jedoch die Lösung dieser Aufgaben wesentlich durch den Erwerb der Mittel bedingt ist, und dieser Erwerb, die Bezwingung der Erde für den Menschenzweck, zunächst nur dem männlichen Geschlechte obliegt, — weßhalb auch der Plural in וכנשר nicht voll ausgedrückt ist — so ist auch die Aufgabe der Verehelichung und Hausesgründung direkt und un->