Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 120 (sequence 12)
- Language
- German
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120 Prinelp des Beweises und Beweisverfahrens rc. an ihm am רגל vollzogen wird). Diese vier Verbrechen dürften das Gemeinsame haben, daß die sie constituirende Handlung sich äußerlich dem Blicke nicht als so todeswürdiges Vergehen darstellt wie bei andern, Lebensstrafen erwirkenden Verbrechen. Der ״Verführer" hat bereits auf's Allerhöchste am Gesetz gefrevelt und sein Leben vcrwirkt, wenn er auch nicht gethan, was er gesprochen, noch ausgeführt, was er beabsichtigt: er selbst hat nicht Götzen gedient und der Andere ist seiner Verführung nicht gefolgt. Auch bei der Handlung des 'זקן ממר stellt sich das criminelle Moment äußerlich nicht sofort erkennbar dar. Er trägt ja selbst den Charakter eines autorisirten Lehrers, סנהדר׳) במופלא שבב״ר הכתו' מדבר 87 a.) (und ist nach ר' אלעזר ja selbst schuldig, wen» er seine Ansicht als קבלה, als traditionell empfangen gibt, das Sanhedrin die seinige aber als nur ermittelt כך הו׳ בעיגיגו lehrt). Ein Aehuliches, wie für das Verbrechen des Verführers, gilt von dem der übcrführten Zeugen. Die Strafe wird an ihnen ja nur ausgeführt, wenn die Ueberführung nach der Verurtheilung des Angeklagten aber vor der Urt h e il s v o l l st r eck u n g statt hatte.(5 מכות b.) כאשר זמם ולא כאשך עשה. Die eigentliche Absicht der Verbrecher erscheint somit nicht verwirklicht. — Der über den ״widerspänstigen Sohn" verhängte Tod wird, wie bereits bemerkt, nicht als Strafe, sondern als Rcttungsmiticl für ihn betrachtet; da er bereits in dem Beginne der Jünglings- Periode eine so Gesetz und Sitte verletzende Lebensrichtung hat, so würde mit dem fortschreitenden Alter seine gesetzwidrige, vcrbrechcrische Lebensweise sich steigern und er dein gerichtlichen Tode entgegengehen. Darum hat in dieser Zeit sein Tod zu erfolgen: ימות!כאי ״ ,ואל ימות חייבbesser er stirbt unschuldig, als schuldig." — Auch hier stellen sich dem Blicke diese Handlungen nicht sofort in dem vom Gesetze ihnen zugeschriebenen Charakter dar. Und eben weil diese vier Verbrechen Handlungen sind, die sich äußerlich nicht sofort als so schwere Vergehen charakterisiren, so dürfte es hierin begründet liegen, daß das Gesetz vorkommendcn Falles die Kunde ihrer Bestrafung die Gesammtheit dnrchdringen lassen will, um den Charakter dieser Handlungen überall bekannt zu machen. — Auf den angedeuteten Principien des Staates dieser Gesetzgebung und ihrer Criminalrechtsausübung beruhen, wie wir glauben, die Institutionen des Beweises und Beweiöverfahrenö ihres Crimi-