Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 116 (sequence 8)
- Language
- German
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116 Princtp des Beweises und Beweisverfahrens re. bedingten Anspruchsverlustes zum Behufe der Restitution des Gesetzcs sein. Sie hat im Allgemeinen zu erfolgen 1. auf aktive Nebcrtretung eines Verbotes, לאו שיש 12 מעשה (die bekannten Ausnahmen: 'נשבע מימר וכר sind ihrer konkreten Folgen willen dem מעשה gleichzuachten). 2. aufUebertretnng eines Verbotes, welche ״Ausrottung" oder den ״Tod durch göttliches Gericht" erwirkt, •לאו שיש בו כיח או מיח׳ בידי שמ׳ 13 מכוח) au. ff.) Nicht die physische Folge, Schmerzzufügung, kann Inhalt nnd Ziel dieser Strafe sein. Die näheren Bestimmungen über die Strafe stehen im entschiedensten Widerspruche einer solchen Auffassung entgegen (23 מכו׳ ,ברה מב״ד,נפסקה רצועה פטור ,נתקלקל פטור). Es kann ferner auch nicht gesellschaftliche Beschimpfung, Infamie, dauernder Ehrverlust daS Wesen derselbe» sein, ״nach der Strafe ist er wieder dein Bruder" ונקלה אחיך ,כיון שלקה אחיך הוא. Das Ziel derselben ist vielmehr nichts anders als dieses ונקלה אהיך, wie die folgenden Erwägungen darthun dürften. — Das dem Menschen Eigenthümliche und Besondere ist nicht die Körpermaterie, sie ist ihm mit allen Wesen ringsum gemeinsam. Der Geist charakterisirt ihn als Mensch. Aber weil sein Körper Hülle des göttlichen Menschengeistes und fein Organ, darum gewinnt er eine andere Bedeutung und einen andern, höheren Werth als die Körpermatcrie aller Geschöpfe sonst. ״Es ist in dem Menschcnkörper der Menschengeist zu achten, der in ihm wohnt und ihm sein Gepräge verliehen." — Einen Menschenkörper schlagen, während der Geist noch in ihm, heißt den Menschen blos als Materie behandeln nnd ihm die Achtung nicht zollen, die er als Geist zu beanspruchen hätte. Zwei Momente charakterisiren die Verbrechen, auf welche מלקוח statuirt ist. Sie begreifen die Verletzung eines Verbotes in sich, und diese Verletzung äußert sich in Th at (מעשה). — Die Ntchterfüllnng eines Gebotes erscheint äußerlich nicht als so großes Vergehen, wie die Uebertretung eines Verbotes. Es spricht sich darin nur ein mehr ״passiver Widerstand" gegen das Gesetz aus; während die in That sich äußernde Uebertretung eines Verbotes einen offenen Bruch mit dem Gesetze offenbart, eine aktive, körperliche Entgegensetzung des eigenen Willens gegen den des Gesetzgebers ist. — Eine jede solche thätliche Opposition muß nach dem Bedingungsverhältniß den Verlust des Anspruches auf das Dasein erwirken. Es wurde ja dies auch dem Menschen sofort bei seinem Eintritt in die Erdwelt gesagt: