Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 114 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2932754-2932961-2932966-2949837--09859-2949862- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
114 Princip des Beweises und BeweisverfahrenS rc. brechen. Aber er hat ihm nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt, er bat eS nicht genug brachtet, und durch diese Unachtsamkeit vcranlaßt, daß einem Menschen die Bedingung seines irdischen Daseins zerstört wurde, was er hätte verhüten können. Für ihn tritt daher eine geringere Art der Daseinsflucht ein, er muß die Räume seines bisherigen Daseins verlassen, und in die Zufluchtsstätte fliehen, auswelche sein Erdcndasein zeitweilig beschränkt wird. — Sein freies Dasein wird ihm entzogen, seine Unachtsamkeit und ihre Folge hat seinen Anspruch darauf verwirkt. Dieses Exil ist die Strafe, in welcher die Restitution der verletzten Gesehesidec liegt; und hieraus durfte es auch zu begreifen sein, daß der Blutannehmer, der גואל הרס, solange der Todschläger in der Zufluchtsstätte sich befindet, nicht Hand an ihn zu legen hat, und ferner auch, daß אוגס und קחב לסזיד nicht in dieselbe wandern müssen. Die That des erstereu hatte das Gesetz nicht verletzt und es bedarf also der Restitution nicht; das Exil des letzteren würde das Gesetz nicht restituiren. — Dieses Fliehen, dieses Verlassen und diese Beschränkung der bisherigen Stätte des Daseins ist so sehr Hauptmoment der Strafe, daß der Einwohner des Zufluchtsortes, der Levite, der in ihr einen unvorsählichen Mord verübte, (12 מכ1׳, b.) diese verlassen und in eine andere fliehen muß, sowie ein in der מקלט sich aufhaltender Todschläger bei einem in derselben von ihm vollführten neuen Todschlage, ״von Wohnung zu Wohmitifl" משכונה לשכונה innerhalb derselben (da er sie selbst wegen des ersten nicht verlassen darf) wandern muß. (מכוה das.) Sehen wir ja auch eine ganz ähnliche Strafe über den ersten Mörder aus Erden vcrhängt ״nnstät und flüchtig soll du sein auf der Erde". Und Kain spricht: ״siehe du hast mich heute hinweg ge trieben von dem Erdboden." (Genes. IV. 8 u. ff.) Auch für die übrigen Capitalstrafarten darf man gewiß ein Verhältmß der Gleichheit zum Verbrechen, das sie erwirkt, voraussetzen und müßte mau, um dies nachzuweisen, das innere Wesen dieser Verbrechen und dieser Strafarten mit Untersuchung ihrer Verschiedenheit und Beziehring zu jenen zu erforscheir suchen. Soviel jedoch crgiebt sich uns, daß das diesen Verbrechen gemeinsame und sie charakterisirende Moment die Negirmig der ersten grundbildniden Prinzipien des Gesetzes, implieite also des Gesetzes. überhaupt ist; und wir begreifen, daß eine solche den Verlust des Anspruches aus das verliehene irdische Gut