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Jeschurun · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Article
Die Verjudung des christlichen Staates [Rezension]
Date
1865-10-01
Page
21 (sequence 3)
Language
German
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Die Verjudung des christlichen Staates. -'21 '0 war es sicher ihre politische Gefährlichkeit, die dazu den Anlaß gab, niemals aber irgend ein Eifer für die Religion selbst. Sicherlich hätte Sokrates nicht den Giftbecher geleert, wenn nicht die siegreiche demokratische Partei in ihm den politischen Gegner gefürchtet hätte; sicherlich hätten die Römer den Juden gern Tempel und Cultus gelassen, wenn die Juden auf ihr, allerdings mit der Religion auf's engste verknüpftes nationales Leben hätten verzichten wollen und hätte man nicht — mit Recht oder Unrecht im jungen Ehrtstenthum social-politische Tendenzen gesucht, so würde jeder Kaiser dieselbe Toleranz, die in Rom griechische und ägyptische, syrische und babylonische Cultusformen genossen, auch der neuen Lehre gewährt haben. Erst als der römische Staat ein christlicher wurde, begannen Religionsverfolgungen im eigentlichen Sinne. Nicht allein, daß den Juden das Bürgerrecht entzogen wurde, daß ein Vertilgungkrieg gegen Heiden und Heidenthum eröffnet ward — im Schooße der christlichen Kirche begannen jene furchtbaren inneren Zwiste, in denen metaphysische Probleme auf dem höchst demonstrativen Wege des ״Blut und Eisens" gelöst wurden. Kaum hatte das Christenthum die Macht zur Verfolgung erhalten, als es dieselbe im entsetzlichsten Maße anwandte und fragen wir uns, was im Lause der Folgezeit die Religion der Liebe an wahrhaft Menschlichem im Staatsleben gezeitigt, so geben uns die Verfolgungen der Juden, nicht allein unter der augenblicklichen Erregung der Kreuzzüge, sondern durch mehr als ein Jahrtausend hindurch mit vollstem Bewußtsein und im Namen des christlichen Princips geübt, geben uns die Zwangsbekehrungen, deren Reigen von dem Gründer des großen christlichgermanischen Staates, Carl den Großen eröffnet wird, geben uns endlich, vom allgemeineren Gesichtspunkte aus, die erst im christlichgermanischen Staatsleben erneute Kasten- und Ständespaltung eine mindestens nicht sehr günstige Antwort. Erst in unserer Zeit, wo man den Staat nicht mehr ans dem christlichen, sondern auf dem allgemein menschlichen Princip aufbauen gelernt hat, ist die Gewtssensfreiheit unter die Fundamentalgesetze des Staates ausgenommen; die vereinigten Staaten und die französische Republik waren die ersten, die das im römischen Staate herrschende Princip wieder adoptirten, indem sie damit allen Traditionen des christlichen Staates entgegentraten. — Wir möchten uns außerdem erlauben, noch äuf einen Gesichtspunkt aufmerksam zu machen, aus dem der Begriff

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