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Jeschurun · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Article
Die Verjudung des christlichen Staates [Rezension]
Date
1865-10-01
Page
20 (sequence 2)
Language
German
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20 Die Verjudung des christlichen Staates. und Fortwirkens dieser Richtung ist das oben genannte Schrtftchen. — Würde dasselbe unter die Kategorie der gewöhnlichen judenfeindlichen Schriften fallen, die mit Excerpten ans Schudt und Eisenmenger, mit verstümmelten oder entstellten Agadoth und durch die Folter erpreßten Bekenntnissen des Mittelalters unsere Gleichberechtigung zu erschüttern suchen, so würden wir von demselben völlig abgesehen haben— das Publikum, für das derartige Schriften berechnet sind, ist wissenschaftlicher Widerlegung überhaupt nicht zugänglich; aber weil der Vers, dieses Schriftchens sich auf einen geradezu entgegengesetzten Boden stellt, weil er erklärt von der Religion vollig abstrahiren und nur die politische und sociale Seite der ׳Zudenfrage im Auge haben zu wollen, weil er sich mit seinen Anklagen gegen das jüdische Volk nicht sowohl der Vergangenheit als der Gegenwart wendet, dürfte es ebensowenig überflüssig, wie unintereffant sein, zu untersuchen, was an-innerer Wahrheit sich in diesem vorgeblich wissenschaftlicher Merkchen birgt. Der Vers, beginnt mit der Definition des christlichen Staates. Das Fundament dieses Staates sei das Christenthum, er selbst reiche aber-weit darüber, wett,über die Grenzen der Dogmatik und des kirchlichen Bereiches hinaus, er sei — «Zivilisation, Humanität. — Fassen wir diesen Satz in's Auge, so wird es uns zunächst ausfallen, für einen so weiten Begriff wie Civslisation und Humanität den engen Namen des .christlichen Staates ohne weiteren Beleg äugewandt zu finden. Die Bezeichnungen ״Civilisation und Humanität" selbst stammen aus einer Zeit, die dem Christenthum lange voranging, die Begriffe des ״Menschlichen, dem nichts Menschliches fremd ist," der Civilität, welche in jedem Menschen einen ctvis, einen gleichberechtigten Bürger erblickt, sind wahrlich nicht erst mit dem Christenthum entstanden, der Staat der Humanität also nicht so einfach mit dem Christenthum zu identificireu. Wenn nun aber weiter als ein Charaktcristikon deö christlichen Staates die ״Gewissensfreiheit" hingestellt wird, wenn triumphirend berichtet wird, daß die Wälder kein Holz zu Autodafs's mehr geben, daß keine Steine zu Kerkermauern für Ketzer mehr gebrannt oder gebrochen werden, so liegt vielleicht eben in diesem mehr die schärfste Kritik jener vorgeblich dem christlichen Staate involvirenden Gewissensfreiheit. Das gesammte klassische Alterthum wußte von Religionsverfolgungen im eigentlichen Sinne Nichts; wenn religiöse Sekten verfolgt wurden,

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