Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1865)
- Article
- Historischer Überblick über die Entwicklung der Gemeinde Lübeck
- Date
- 1865-10-01
- Page
- 15 (sequence 5)
- Language
- German
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über die Entwickelung der Gene Lübeck. 15 zur gemeinschaftlichen Andacht gemiethet und schon zwei Jahre später ein eigenes Haus für Neligionszwecke von der Gemeinde angekauft, und in demselben neben einem mehrgeränmtgen Betlokale auch eine Religtonsschnle und ein Quellenbad eingerichtet. Nachdem nun die Stadtzemeinde zu etwa 100 Familien sich verstärkt hat und der Raum weder für die Andacht noch für die Schule mehr genügte, als sonach das Bedürfniß zum Entwürfe eines Synagogen- und Schulbauplanes zu drängen begann, kam durch wunderbare Fügung des Himmels das sehr geräumige Grundstück wieder in den Besitz der Gemeinde, welches vor der Austreibung der Juden denselben zu gleichen heiligen Zwecken diente.*') Gleichzeitig ward von mehreren Gcmeindemttgliedern nachdrücklich begehrt, daß während man mit der Acguirirung der erforderlichen Baukosten beschäftigt sei, die Gemeindeverwaltung durch eine angemessene Gemetnde-Ordnung geregelt werde. Die Aufforderung, einen solchen Entwurf in Angriff zu nehmen, ward auch auf Verlangen Einzelner von dem Landamte an den Vorstand gestellt. Das Landamt ist die Behörde für Administration des Lübecker Landgebiets, wie das Stadtamt für die der Stadt selbst. Bisher stand die Israel Gemeinde in der Stadt noch immer unter dem Landamte, weil dieselbe mit der Dorfgemeinde nur Einen Verband bildet und Moisling immer noch als der Stammsitz der Gemeinde angesehen wurde. Dem gegenwärtigen Rabbiner dieser Gemeinde erschien diese untergeordnete Stellung derselben im Vergleiche mit den christ. Stadtgemeinben, die hinsichtlich ihrer Verwaltung unmittelbar unter dem Senate stehen, als eine Ausnahme, und die Gleichberechtigung als mangelhaft solange nicht auch für die Israeliten die landamtliche Bevormundung aufhört. Der Rabbiner scheute sich nicht, den diese Behörde bildenden Senatoren diese Vorstellung zu machen und unter dem fetzigen Präsidium gelang es, auch diese letzte Schranke zu beseitigen. Die beantragte, nunmehr vorliegende Gemeinde-Ordnung war Ln *) Mit einer gewissen heiligen Scheu zogen sich — als die Absicht der Israeliten bekannt wurde, diese Räumlichkeiten wieder zur Synagoge zu erwerben, Kaufliebhaber zurück und so verblieben dieselben der Israel. Gemeinde um fast denselben Preis, um welches sie es anno 1822 in aller Eile verkaufen mußten.