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Jeschurun · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Article
Historischer Überblick über die Entwicklung der Gemeinde Lübeck
Date
1865-10-01
Page
14 (sequence 4)
Language
German
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14 Ueberblick Läden geschlossen und durch Senatsdekret v. 2. Dez. 1818 den Juden neuerdings aller Handel bei Geldstrafe und Confiscation ihrer Waarcn und bei gewaltsamer Entfernung aus der Stadt untersagt, und durch einen Nachtrag v. 25. Aug. 1819 den Bürgern bet Verlust des Collegienrechts verboten, dem Handel der Juden Vorschub zu leisten. Der Consens zur Verehltchung werde israel. Brautpaaren nur ertheilt, nachdem ste nach Moisling zurückgekehrt sein würden. In der Sitzung der Bundesversammlung am 15. März 1821 kam die Denkschrift mit Beschwerdeführung und Petition der Lübecker Juden zum Vortrage. Auf die Beziehung des Senats auf die Lübecker Verfassung, wonach Jeder, der Handel und Gewerbe treiben wolle, und auf dessen Vorstellung, Jemanden aber das Bürgerrecht zu verweigern, der Willkür des Senats gesetzlich anheimgesteüt sei, wurden die Inden vom Bundestage abschlägig beschieden, und es blieb ihnen nunmehr nichts übrig, als die Stadt zu verlassen. Die Wohlhabenden zogen meistens nach Hamburg, die Anderen nach Moisling, wo sie im Fortgange der Zeit, da ihnen der Absatz der Maaren nach der Stadt verboten war, mehr und mehr verarmten. Eine späterhin zur Verbesserung dieses bedauernswerthen Zustandes niedergesetzte Commission (aus Senats- und Bürgerschaftsmitgliedern) erklärte sich in ihrem Berichte v. 17. Febr. 1843 einstimmig dahin, daß dem Nothstande der Moislinger Juden nicht anders abgeholfen werden könne, als dadurch, daß ihnen volle Gewerb- und Wohnfreiheit gewährt werde; es wurde dieser Bericht aber einstweilen zu den Acten gelegt. Erst die Ereignisse des Jahres 1848 änderten wie fast in allen Staaten auch hier die Verhältnisse der Juden. Sie wurden durch Rath- und Bürgerschastsbeschluß in staatsbürgerlicher Hinsicht den andern Bewohnern des Lübecker Freistaats gleichgestellt. Im Jahre 1852 wurde ihnen auch die gewerblichen Rechte ausdrücklich zugesprochen, und hiermit erlangten sie endlich die volle Freiheit wieder, welche ihnen durch die Franzosen 37 Jahre vorher schon gewährt waren. Seit dem Jahre 1848 zogen die Familien der israel. Gemeinde allmälig in die Stadt und der noch gegen 20 Familien zählende Rest in Moisling wird nach wenigen Jahren gleichfalls in Lübeck wohnen. Sofort im zweiten Jahre der neuen Niederlassung ward ein Lokal

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