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Jeschurun · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Article
Historischer Überblick über die Entwicklung der Gemeinde Lübeck
Date
1865-10-01
Page
13 (sequence 3)
Language
German
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.13 über die Entwickelung der Gem. Lübeck. hinzu: ״Jedoch werden den Bekennern des jüdischen Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten eingeräumten Rechte erhalten." Dieser Passus soll anfangs geheißen haben: Jedoch werden den Bekennern des j. Gl. bis dahin die denselben in den einzelnen Bundesstaaten eingeräumten Rechte erhalten" und die Abänderung des in zu von soll lediglich auf Betrieb Lübecks vorgenommen worden sein. Darauf hin konnten die Juden in Lübeck die ihnen durch die sranzöstsche Gesetzgebung zugestandenen Begünstigungen nicht als rechtlich erworbene ferner beanspruchen. Kaum war diese Bestimmung der Bundesacte zur Kenntniß der Bürgerschaft gelangt, so erließ sie im September eine in überaus heftigem Tone abgefaßte Erklärang an den Senat, nach welcher sie die Rechte und Freiheiten der Juden sofort in die früheren Grenzen zurückgesührt sehen wollte. Anfangs zögerte der Senat und decretirte erst, als sich die Volksstimme laut gegen die Juden ausznsprechen anfing, am 6. März 1816: ״daß die Juden spätestens 4 Wochen nach Ofiern die Stadt verlassen, und entweder nach Moisling zurückziehen, oder sich ins Ausland begeben müßten, widrigenfalls sie in Lübeck nur als Fremde angesehen und behandelt, ihnen auch der Betrieb bürgerlicher Nahrung gänzlich verboten würde." Dieser harte Beschluß rief nicht bloß in Deutschland sondern auch im Auslande Unwillen und bitteren Tadel hervor. Die liberale engl. Zeitung the Courir v. 18. Juni des. Jahres erklärte: Lübeck müsse wegen seines Verfahrens gegen die Juden des Titels und der Privilegien einer freien Stadt beraubt werden. Der Oesterr. Beobachter, gewissermaßen Organ des Wiener Congresses, wiederholte am 8. August nicht nur jene Aeußerungen, sondern sprach auch sonst zu Gunsten der Lübecker Inden, und ihm folgten eine Menge anderer Tagesblätter. Gleichzeitig ließen mehrere auswärtigen Mächte Noten zu Gunsten der Juden an den Senat gelangen. Der Lübeker Gesandte am Bundestage, Senator Hach, der persönlich mit dem Verfahren, welches L. gegen die Juden einschlug, keineswegs einverstanden war, war vom Senate beauftragt, diese unerhörte Härte in einer Denkschrift zu rechtfertigen. Auf die Protektion von Außen sich stützend leisteten die Juden dem Befehle, die Stadt zu verlassen, nicht Folge. Nun wurden ihre

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