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Jeschurun · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Article
Historischer Überblick über die Entwicklung der Gemeinde Lübeck
Date
1865-10-01
Page
12 (sequence 2)
Language
German
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12 UeLerMck( der Stadt zu entrichten gehalten waren, erlassen. Sie wurden allesammt den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt. Viele der bisher in Moisling wohnenden Juden, sowie einige auswärtige ließen sich jetzt in Lübeck nieder und trieben dort Handel und Gewerbe. Sie crrtchteten eine Synagoge und eine Schule in Lübeck; auch wurde ihnen vor dem Holstenthore ein Begräbnißplatz eingeräumt. Schon während der kurzen Befreiung Lübecks vor der französischen Herrschaft war ihre Austreibung aus Lübeck, (wie vorerwähnte Geschichte ferner berichtet), von denen, welche sich durch den jüdischen Handelsverkehr benachtheiligt glaubten, heftig gefordert worden. Diese Forderung wurde wiederholt, als nach der abermaligen Befreiung der Stadt (1815) die vor der Einführung der franz. Herrschaft gültig gewesenen Gesetze, Rechte und rechtlichen Gewohnheiten wieder in Kraft traten. Während nämlich der Senat über ein Gesuch der Juden v. 26. März 1814, in welchem diese um Bewilligung des Bürgerrechts und der Aufnahme in bürgerliche Collcgicn baten, noch nicht entschieden hatte, reichte auch eine Anzahl Handelsleute dem Senate und gleichzeitig der Bürgerschaft ein Gesuch ein, in welchem auf nichts Geringeres angctragen wurde, als ״die Bekenner der mosaischen Religion aus den Ringmauern der Stadt zu vertreiben, ihre Läden schließen zu lassen und den Handel ihnen zu untersagen." Es befanden sich damals in 61 Familien ungefähr 260 Inden in Lübeck. Diese geriethen in große Bestürzung und suchten Schutz und Beistand bei dem am 1. November eröffneten Wiener Congreß. Inzwischen kam der Senat den Forderungen der Judenfeinde in so weit nach, daß er an die fremden Juden den Befehl ergehen ließ, in ihre vorige Hetmath zurückzukehren, und die früher schon in Moisltng wohnhaften Juden auwies ihre alten, der Stadt gehörigen Wohnuugen daselbst wieder zu beziehen. Trotzdem blieben die Juden und trieben ihre Handelsgeschäfte fort. Der Wiener Congreß verwies die Angelegenheiten der deutschen Juden an den deutschen Bundestag. Die-am 8- Juni 1815 zu Wien abgeschlossene Bnndesaete ließ die Inden nicht außer Acht. Sie setzte im 16. Artikel fest, daß der Bitndestag die bürgerliche Verbesserung der Juden und besonders, wie denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernähme von - Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne, in Berathung ziehen werde, nnd fügte dann׳

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