Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1865)
- Article
- Historischer Überblick über die Entwicklung der Gemeinde Lübeck
- Date
- 1865-10-01
- Page
- 11 (sequence 1)
- Language
- German
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- Lübeck 1× ep/1048008
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Historischer Ueberblick über die Entwickelung der Gemeinde Lübeck als Einleitung mit Bemerkungen zu der neuen Ordnung für die israelitische Gemeinde daselbst. Auf der israel. Bevölkerung des Lübeckischen Freistaates lastete seit undenklichen Zeiten ein harter Druck; erst die Publieation der französischen Gesetze (im I. 1811) brachte, wie Klug in seiner Geschichte Lübecks bemerkt, den mit wenigen Ausnahmen nur in Moisling und auch dort nur in sehr beschränkten Verhältnissen geduldeten Juden lang ersehnte Vortheile. Die in der Stadt befindlichen Schutzjuden wurden von dem Schutzgelde befreit; den in Moisling wohnenden Juden wurden die besonderen Leistungen*), welche sie *) Zu diesen Leistungen gehörte auch ein s. g. Zungengeld, welches von einem jeden geschachteten Stück Vieh mit 8 ß und die Hochzeits- und Leichengelder, welche bei jeder Copulation und bei jedem Begräbniß mit 3 M. (bei Fremden mit 6 Mk.) entrichtet werden mußte. Das Zungengeld erklärte der franz. Präfect für eine unstatthafte Uccise, und die Hochzeits- und Leichengebühr für eine ungesetzliche Prägravirung der jüdischen Religionsverwandten.