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Jeschurun · 1865-07-01 · Heft 10 (Juli 1865) · p. 310

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 10 (Juli 1865)
Article
Ordnung für die israelitische Gemeinde zu Lübeck
Date
1865-07-01
Page
310 (sequence 4)
Language
German
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310 Ordnung für die Israel. Gemeinde zu Lübeck. Mitgliedern, wozu, soweit religiöse und Schul-Angelegenheiten in Frage kommen, auch die Zustimmung des Rabbiners erforderlich ist. IV. Von der Gemeinde-Versammlung. Art. 26. Eine Berufung aller stimmfähigen Gemetndemitglieder ist erforderlich: 1) zu den Wahlen der Mitglieder des Gemetndevorstandes und des Gemetndeausschuffcs (Art. 9 und 23), so wie der zur Genehmigung von Abänderungen dieser Gemetndeordnung berufenen fünfzehn Gemeindemitglieder (Art. 25, 5); 2) zu der Wahl eines Rabbiners (Art. 30); 3) zur Errichtung neuer Gemeinde-Anstalten. Dem Gemeindcvorstande steht es überdies zu, die Gemeinde- Versammlung auch zur Vernehmung und Abstimmung in anderen Gemeinde-Angelegenheiten zu berufen. Art. 27. Die Berufung der Gemeinde-Versammlung geschieht durch den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes mittelst öffentlicher Verknndigung in den beiden Synagogen zu Lübeck und zu Moisling, sowie durch Anschlag am Eingänge dieser Synagogen, mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Die Versammlung findet in der Regel in der Gemeindestube zu Lübeck statt, wird vom Vorsitzenden des Gemeindevorstandes geleitet und erfolgt die Abstimmung bet Wahlen in der im Art. 9 und 30 vorgeschriebenen Weise, bei anderen Gegenständen aber nach vorgängiger Berathung durch Ja oder Nein der mittelst Namensaufrufs zu befragenden erschienenen Gemetndemitglieder. Ergiebt sich bei solcher Abstimmung Stimmengleichheit, so gilt die zur Entscheidüng gestellte Frage für verneint. V. Vom Rabbiner. Art. 28. Der Rabbiner hat das Wort Gottes im Sinne der Tradition rein und lauter zu lehren, durch Wort und Werk, Lehre und Beispiel, Gesetzeskunde, Religiosität und Moralität in der Gemeinde zu verbreiten, über alle religiösen Anordnungen und Einrichtungen der r

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