Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1865)
- Article
- Statuten für die israel. Armenwohnungen und das Pilgerhaus in Jerusalem
- Date
- 1865-06-01
- Page
- 293 (sequence 8)
- Language
- German
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Statuten für die tsrael. Armenwohnungen re. 293 strengste Particularismus, indem die resp. Gönner מחד־נה ausschließlich für ihre Gemeinden sorgten. Nun sind es eben die Gönner der beiden im Statut mehrerwähnten Gemeinden, welche in Verbindung mit einigen wenigen hochherzigen Privaten (darunter Freih. v. Rothschild zu Paris 1000 Fr., Herr Josef Blnmcnthal daselbst 100 Fr.) das bisher Erreichte angestrebt. Wohl haben schon im Jahre 5620 auch die Vorsteher des sephardischen כולל und die der Warschauer Briefe veröffentlicht, in denen sie auch dafür wirksam zu sein versprechen; jedoch ist es beim leeren Worte geblieben; andere כוללים haben sogar eine feindselige Stellung dazu eingenommen, und in Briefen die Sache herabzusetzen versucht. So sehr daher von der einen Seite das Universelle auf unsere Fahne geschrteben ist; so sind wir es anderersrits den strebsamen Spendern schuldig, daß wir die Resultate ihrer Spenden nicht in gleicher Weise denen zukommen lassen, welche der Sache kalt und theilnahmslos zusehen, ja vielleicht feindselig dagegen agitiren; und deshalb durfte die Annahme dcS § die richtige Mitte sein. ach. 16. In unseren Siatntenentwurf war der Termin von 5 Jahren angenommen; der im § stipnlirte ist das Resultat eines Ausgleiches zwischen demselben und einem von Consnlate gemachten Vorschläge. aä. § 24. Wenn cs uns zwar der דעת מחנים gemäß erschien, daß die Privat-Wohnungcn ganz zinsfrei und die Wohuparteien nur für die selbst vcranlaßten Reparaturen verantwortlich zu machen sind, so verhält es sich mit der Pilgerwohnung ganz anders. Dieselbe bildet einen zeitweilige Aufenthalt für Reiche und Arme, und braucht deßhalb nicht unter allen Umständen ganz zinsfrei zu sein. Im § ist übrigens die Zahlung möglichst niedrig gegriffen. Solchen Fallen wo dennoch von jeder Zahlung abzusehen sehr wnnschenswerth erscheint hat der § vorgcsorgt. ad. § 26. So sehr wünschenswerth os von der einen Seite ist, daß auf diesem großen Grundstücke welches nach übereinstimmenden Angaben vielleicht bei 200 Wohnungen faßt, recht bald möglichst viele Wohnungen hergestellt werden; so darf doch von der andere» Seite nicht jedem Baulnstigen Thür und Thor geöffnet werden; sondern es muß vorgesorgt werden, daß auch diese Bauten wenn auch nicht unmittelbar doch wenigstens später dem ersten und letzten Zwecke des