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Jeschurun · 1865-06-01 · Heft 9 (Juni 1865) · p. 292

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Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 9 (Juni 1865)
Article
Statuten für die israel. Armenwohnungen und das Pilgerhaus in Jerusalem
Date
1865-06-01
Page
292 (sequence 7)
Language
German
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292 Statuten für die israel. Armenwohnungen re. fühlten bewunderungswürdige Sympathien für die Sache, allein die Unterhandlungen mit denselben behufs endgiltiger Formulirung der Statuten, schritten nur langsam fort, ja nahmen sogar einen sehr ernsten Besorgniß erregenden Charakter an, indem dieselbe!: nur die Armuth als solche berücksichtigt wissen und nie und nimmer auf nnser erstes Postulat, nach, der Vorschrift ש״ע י״ררנ״א die Berückstchtignng der Meldungen' zu messen, eingehen wollten. Da wir aber theils nach unserem eigenen Gewissen, theils der sicher damit correspondirenden דעת!;וחגים unmöglich von unserem Maßstabe abgehen durften, so mußten wir uns schmerzlichst zum Abwarten entschließen und Gott sei Dank der jetzige Consul kam uns in diesen wie in allen wesentlichen Punkten des Statutes auf eine Weise entgegen, welche unsere kühnsten Erwartungen bet Weitem überbot. Ja ליב מלכים ושרים ביר ד׳. Dies auch zur Aufklärung der Verzögerung gegenwärtiger Statuten überhaupt. ad. 8 3. In dem oberwähnten früheren Statuten-Entwurfe war dem Central-Comitd nicht die unbedingte Machtvollkommenheit gegeben, welche demselben in dem Vorliegenden vindicirt wird; vielmehr waren einerseits dem Generalconsulate mehr Formalitäten sowie auch dem Lokalcomitd noch mehr positive Entschließungen reservirt. Gerade jedoch das löbliche Generalconsulat hat es auf das nachdrücklichst betont, daß es vor allem dringend nothwendig sei, daß alle Maßnahmen vom Central-Counts ausgehen, daß demselben ausschließlich die Entscheidung in allen Fragen zustehe, daß dasselbe mit einem Worte Herr des Unternehmens sei und bleibe, und hat d e ihm von uns vorgelegten Statuten vorzugsweise nach diesem Gesichtspunkte wesentlich revidirt. Daß sich das Central-Comitä eventuatiter selbst cooptire haben wir nur sehr ungern ausgenommen. Es entgeht uns nicht wie selbstsüchtig dies erscheint. Jndeß fanden wir keine einzige Möglichkeit, die viel natürlichere direkte Wahl der Spender selbst zu realisirenz es würde uns, aber bei diesem Punkte ganz besonders freuen wenn ein anderer besserer Iöahlmodus zur eventuellen Ergänzung des Comitas vorgeschlagen werden könnte. ad, §!4, 15. Zur Erläuterung dieser §§ diene folgendes: Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß die Bedürfnisse des bei Weitem größte!: Thciles aller בוללים in Jerusalem von ח״ל Urberge schafft werden. Seit den ältesten Zeiten herrscht hierbei der

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