Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1865)
- Article
- Einige Andeutungen über die Benutzung der ersten Lebensjahre für die Erziehung
- Date
- 1865-05-01
- Page
- 255 (sequence 11)
- Language
- German
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Benutzung der ersten Lebensjahre für die Erziehung. 255 tet sich nun die Kraft und die Anlage dar, auf deren sorgfältiger Beachtung und richtiger Leitung im Grunde die ganze Ertüchtigung für die sittliche Meisterschaft beruht, und die, ohne eine sie früh in fürsorgliche Pflege nehmende Leitung, früh bereits verkümmert oder sich in mißbräuchliche Richtungen hineingewöhnt, an welchen dann oft der beste Wille des bildenden Meisters scheitert. Verlangend und widerstrebend treten wir ins Leben. Zusagendes aufnehmen, Widerstrebendes von sich weisen, das ist aber im Grunde die ganze Erscheinung des Lebens, organisch unfrei des physischen, mit freier Selbstbestimmung des sittlichen. Sittlich freie Selbstbestimmung ist nichts, als ein höheres Wollen und Verneinen im Gegensatz zu dem sinnlichen Verlangen unv Sträuben. Das Gute wollen und üben, obgleich cs der Sinnlichkeit widersteht, das Bose meiden und lassen, obgleich es die Sinne reizt, das ist die ganze Aufgabe der sittlichen Kunst, und so sind wir noch alle in jedem Augenblicke sittlichen Entschcidens an den Baum der Erkenntniß des sittlich Guten und Bösen gestellt, an welchem der Mensch sich von dem Thiere scheidet — wäre alles Gute süß, alles Böse bitter, es gäbe freilich keine Sünde, aber ebenso wenig eine Tugend; alle un» sere Güte fiele in das Bereich des sinnlichen Antriebs, den wir mit dem Thiere theilen. Unser Wollen und Nichtwollcn wäre physisch, nicht sittlich. Mensch sein heißt: sündigen können und nicht sündigen. All unser Verlangen einem höheren Diktate frei unterordnen, darin bestehet die ganze Virtuosität, die die Losung des Sittengesetzcs von uns fordert. Je freier, freudiger und vollendeter diese Unterordnung geschieht, um so größer ist die Meisterschaft in der sittltchcn Kunst. Der reife Mann trägt dieses Diktat in eigener Brust, bei dem werdenden, dem Kinde, haben die Eltern das Diktat des Stttengesetzcs zu vertreten, bis ihr Kind unter ihren Händen und durch ihre Einwirkung reif geworden und sie nun die Gesetzestafeln des Sittengesetzes seinen eigenen Händen anvertrauen und es selbst zum Vertreter desselben gegen sich selber dahin stellen können« Wohlan denn, dieselben verlangenden Kräfte, deren Unterordnunz die sittliche Würde des einstigen Jünglings und Mannes wirdausmachen sollen, und dasselbe göttlich Freie, das einst mit Herrscherkrast die Unterordnung vollziehen soll, beide sind bereits ist