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Jeschurun · 1865-04-01 · Heft 7 (April 1865) · p. 213

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 7 (April 1865)
Article
Zur Falaschasfrage
Date
1865-04-01
Page
213 (sequence 9)
Language
German
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Von Pr. I. Gugenhermer. 213 Annahme berechtigen. Ueberdies erklärt sich uns die bet den Falaschas herrschende Unkenntniß der hebräischen Sprache durch ihr Dergessen des mündlichen Gesetzes; denn nur das traditionelle Gesetz läßt die Kenntniß der hebräischen Sprache als ein zur vollständigen Lösung der jüdischen Aufgabe unerläßliches Mittel erscheinen; da aber die Falaschas das mündliche Gesetz nach und nach vergaßen, kann es durchaus nicht befremden, daß sie auch die Kenntniß der hebräischen Sprache verloren. Diese Annahme, daß bet den Falaschas die Unkenntniß des Hebräischen durch das Vergessen des mündlichen Gesetzes herbeigeführt wurde, wird durch die Thatsache, daß bei den Karäern eine bedeutende Kenntniß des Hebräischen vorhanden ist, durchaus nicht widerlegt; denn die Karäer haben bekanntlich Derschiedenes vom traditionellen Jndenthum beibehalten, und gerade ihre Opposition gegen dasselbe veranlagte sie, sich durch die Pflege der hebräischen Sprache sowie durch das Studium des Bibeltertes den Anschein eines ernsten Strebens nach dem Verständnisse des Wortsinnes der schriftlichen Osfenbarnngsurkunden zu gebeu. Die Falaschas haben aber durch ihr unverschuldetes Vergessen des mündlichen Gesetzes auch das Bewußtsein von den Gründen verloren, um bereutwillen die Erhaltung der hebräischen Sprache als religiöse Pflicht erscheineu muß. Da nun bei der niederen Culturstufe der Falaschas ein auf wissenschaftlichen Bestrebungen beruhendes Studium der hebräischen Sprache nicht erwartet werden kann, mußte beim Schwinden des religiösen Motivs jeder Grund zur Pflege der heiligen Sprache aufhören, und erscheint ihre Unkenntniß des Hebräischen als eine natürliche Folge ihrer Gesammtverhältnisse. Ebensowenig kann die Thatsache, daß es auch schwarze Falaschas gibt, als Grund betrachtet werden, um dessentwillen man die jüdische Nationalität derselben in Abrede zu stellen berechtigt ist. Da in der Schilderung des Faktums, welches das bereits erwähnte Gutachten des R. David b. Simra hervorgerufen, die Ausdrücke אשר, משיח מאר , כוש gebraucht werden, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das Wort כושית nicht die Heimath jener Frau angeben sondern als Bezeichnung der Farbe der äthiopischen Race. dienen soll, in welcher Bedeutung das Wort כושי sowohl in der Bibel (s. Jeremija 13, 23) als im Talmud und den rabbinischen

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