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Jeschurun · 1865-01-01 · Heft 4 (Januar 1865) · p. 108

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 4 (Januar 1865)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1865-01-01
Page
108 (sequence 8)
Language
German
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108 R. David Nieto's Begründung der Tradition^ K. Vielleicht verhielt eö sich wirklich so? CH. Dies können wir durchaus nicht annehmen; denn am Ende des B. Nechemija (V. 23) heißt es: ״Auch sah ich in selbigen Tagen Jehudim, die heimgeführt hatten Weiber aus Aschdod, Ammon und Moab" — — (B. 27) ״Ist es gehört von euch, alle diese ״großen Frevel zu begehen, untreu zu werden unserem Gotte durch ״Heimführnug fremder Weiber?" Wenn nun das Verbot: ״es soll ״kein Ammoni und Moabt in die Gemeinde Gottes kommen" auf beide Geschlechter sich beziehen würde, so hätte erwähnt werden sollen, daß bei der Entfernung der männlichen Abkömmlinge dieser Völker auch die weiblichen entfernt wurden. Wenn es sich aber wirklich so verhalten hätte, wozu hätte dann Nechemija der ammonittschcn und moabitischen Frauen nochmals unter den übrigen fremden Frauen erwähnt? Hieraus ergibt sich unzweifelhaft, daß die von unseren Weisen tradirte Gesetzesbestimmung, daß das Ammon und Moab betreffende Verbot sich nur auf das männliche und nicht auf das weibliche Geschlecht bezieht, auf Wahrheit beruht, und schon von den Zeiten Moschch'S an in Israel überliefert war* *), jedoch erst zu den Zeiten Nechemija's nicdergcschrieben wurde, und unsere Weisen stützten jene Ueberlieferung an den betreffenden Schrtftvers, Die ammonitischen und moabitischen Frauen wurden demgemäß nur darum, weil sie fremde Frauen waren, nicht aber wegen des Verbotes ״cs soll kein Ammoni und Moabi in die Gottesgemeinde bau Gamliel die Ansicht war, daß die Verehelichung mit einem von Ammon abstammenden Proselyten nicht erlaubt sei, ist es erklärlich, daß in Nechemija's Zeiten das Ammon und Moab betreffende Verbot als noch in Kraft bestehend betrachtet wurde. *) Auch von Maimonides wird הל' איסורי ביאה פרק י״ב הל׳ י״ח die Bestimmung, daß das Ammon und Moab betreffende Verbot nur auf die männlichen nicht aber auf die weiblichen Abkömmlinge dieser beiden Völker sich beziehe, als eine Mosche am Sinai tradirte Vorschrift bezeichnet, sowie auch von R. Schcmuel b. Nachman (Talmud Jeruschalmi Jebamot VIII. S nach der Erklärung des R. Mosche Margolith in 5 מראה הפנים• St.) jene Bestimmung nicht als Resultat einer Schriftforschung sondern als eine Mosche am Sinai überlieferte Halacha gehalten wurde, die bereits durch die Ehe zwischen Boas und Ruth Anwendung fand, aber sowohl vor als Nach Boas in temporäre Vergessenheit gerieth.

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