Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1865)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1865-01-01
- Page
- 107 (sequence 7)
- Language
- German
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Nebersetzt und durch Anmerkungen erläutert von Dr. Gugenheimer. 10? wie unsere Weisen nach dem Grnndsatze, daß die Thora durch die Anordnung und Nebenanderstellung der Gesetze Manches erläutert, ans einer Gesetzesbestimmung den Sinn einer nebenanstehenden Vorschrift deduziren, so nach demselben Grundsätze annchmcn könnte, daß, wie das 5. B. M. 23, 3 erwähnte Verbot, welches die aus Blutschande ober Ehebruch Hervorgegangenen betrifft, sowohl auf die männlichen als aus die weiblichen Abkömmlinge sich bezieht, ebenso das a. a. O. V. 4 ausgesprochene die Ammoniter und Moabiter betreffende Verbot, die Verbindung mit den weiblichen ebenso wie mit den männlichen Abkömmlingen jener Völker untersage,*) und daß eS deßhalb in Bezug auf sämmtliche (1. B. Kön. 11, 1) erwähnte Verbindungen heißt: ״von den Völkern, von denen Gott gesprochen: ״Ihr sollt nicht unter sie und sie sollen nicht unter euch kommen." Ferner können die Traditionsleugner fragen, warum die Verbindung mit den weiblichen Abkömmlingen von Ammon und Moab erlaubt ist, und hinsichtlich des cgyptischen und edomitischcn Volkes für das weibliche Geschlecht dasselbe Verbot wie für das männtiche besteht*'*). CH. Es heißt Nechemija 13, 1 — 3: ״An selbigem Tage wurde ״in dem Buche Mosches gelesen vor den Ohren des Volkes, und es ״fand sich darin geschrieben, daß kein Ammvni und Moabi kom- ״men soll in die Gemeinde Gotteö auf ewig; — und es geschah, ״als sie das Gesetz hörten, da sonderten sie alle fremde Beimischung ״aus Israel." Wenn nun bei allen Völkern, in Bezug auf die das Gesetz, nicht in die Gemeinde Jiöraels zu kommen, besteht, dieses Verbot sich auf beide Gcschlcchte beziehen würde, so hätte erwähnt sein sollen, daß sie sowohl die Männer als die Weiber auSschiedcn***). *) Diese Frage wird bereits in Srfri z. St. aufgeworfen, über die Veantwortnng derselben s. das. und Jebamot 76 b., wo durch die Analyse des Wortes ממזר die Unhaltbarkeit dieses Vergleiches nachgewiesen wird. **) ließet die Beantwortung dieser Frage s. Sifri z. St., Jebamot 76 b., 77 a. Jeruschalmi zu Jebamot VIII. 8. ***) Nach Mischna Jadajim IV 4 ist allerdings schon seit der durch Sanherib stattgefundenen Vermengung der Nationalitäten die Verehelichung mit den Abkömmlingen sämmtlicher Völker nach ihrem Uebertritte zum Judenthume gestattet; da aber, wie aus derselben Mischna hervorgeht, nach Rab-