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Jeschurun · 1865-01-01 · Heft 4 (Januar 1865) · p. 106

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 4 (Januar 1865)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1865-01-01
Page
106 (sequence 6)
Language
German
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106 R. David Nieto's Begründung der Tradition. in die Gemeinde Gottes komme; darum ist es vollkommen begreiflich, daß die hl. Schrift berichtet, daß Schelomo durch sämmtliche erwähnte Verbindungen gesündigt hat.*') Allerdings sind die von ihm eiugegangenen Verbindungen nicht durch ein und dasselbe Verbot untersagt; aber da mit den sämmtlichen erwähnten Völker die Ehe unerlaubt ist, hat er die verschiedenen in Bezug auf jene Nationen gegebenen Verbote übertreten. Die von unseren Weisen tradirte Gesetzesbestimmung, nach welcher das Verbot ״Es soll kein Ammoniter und Moabiter in die Gemeinde Gottes kommen" sich nur aus die männlichen nicht aber auf die weiblichen Abkömmlinge dieser beiden Völker bezieht**) kannst du mir aus zwei Gründen nicht entgrgenhalten: Erstens hast du selbst gesagt, daß du von den Worten unserer Weisen nicht früher einen Beweis bringen willst, als bis du die Wahrheit ihrer Tradition nachgewiesen haben wirst; zweitens könnten die Tradttionsleugner dir deiner eigenen Entgegnung gemäß einwcnden, daß man, *) 5. V. M. 23, 4 wird den Israelitinnen verboten, einen Abkömmling von Ammon und Mo ab selbst nach dessen Uebertritt zum Judenthume zu heirathen, und V. 9 ist die Ehe zwischen Juden und Edomitern und Egyptern bis zur dritten Generation ohne Unterschied des Geschlechtes selbst nach deren Uebertritt zum Judenthume untersagt. Der König Schelomo hat daher durch die Verbindungen mit Edomiterinnen und Egppterinnen, obgleich dieselben zum Judenthum übertraten, das 5. V. M. 23, 9 ausgesprochene Gesetz verletzt, was auch nach Tosaphoth zu Jebamot 76 b. ד''ר, ואיפוק לי' דהא מצריח ראשונה היא in dieser Talmudstelle geltend gemacht wird. Daß Maimonides dieses Umstandes nicht erwähnte, dürfte vielleicht darauf beruhen, daß Schelomo etwa der in der Mischna Jebamot VIII. 3 erwähnten jedoch nicht halachisch angenommenen Meinung des R. Schimeon sein konnte, daß die Ehe mit Egypterinnen und Edomiterinnen sogleich nach ihrem Uebertritte zum Judenthume gestattet sei; diese Ansicht, daß die Verehelichung Schelomo's mit der Tochter Pharao's nicht auf vorsätzlicher Nenitenz gegen das Gesetz sondern auf einer irrthümlichen Auffassung beruhte, scheint auch Verachoth 8 a. ausgesprochen zu sein, wo erwähnt wird, daß Schelomo die Tochter Pharao's nicht bei Lebzeiten seines Lehrers Schimei, Sohn des Gera, heirathete, womit ausgesprochen ist, daß jene Verbindung eine widergesetzliche war, aber von Schelomo, wenn er von seinem Lehrer die richtige Interpretation der betreffenden Gesetzesstelle erfahren hätte, höchst wahrscheinlich unterlassen'״worden wäre. *) Mischna Jebamot VIII, 3.

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