Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1865)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1865-01-01
- Page
- 105 (sequence 5)
- Language
- German
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Uebersetzt und durch Anmerkungen erläutert,von D1\ Gugenheimer. 105 gar nichts hinzuzufügen sei, und dennoch bezieht sie sich ihrem Inhalte nach auf 63 Nationen mehr, als es ihrem Wortlaute nach der Fall zu sein scheint, da sie in der Wirklichkeit die Ehe mit sämmtlichen siebzig Nationen verbietet^). K. Entschuldige, die nun von dir ausgestellte Behauptung ist unhaltbar, da es sich auch ohne deine Annahme erklären läßt, wieso sich Schelomo durch sämmtliche angeführte Verbindungen gegen das Gottesgesetz versündigte; durch die Heirathen der Zidoniterinnen und Chittterinnen versündigte er sich nämlich gegen das Verbot: ״Du darfst dich nicht verschwägern," und durch die Heirathen ans den egyptischen, edomitischen, moabitischen und ammonitischen Völkern versündigte er sich gegen das (5. B. M. 23) ansgesprochene Verbot: ״es soll nicht kommen"; denn (a. a. O. V, 9) verbietet das Gottcsgesetz, daß ein Edomiter oder Egypter bis zur dritten Generation, und (a. a. O. V. 4) ein von Ammon oder Moab Abstamwender in irgend einer Generation *) Bekanntlich wird im jüdischen SchrifLthume die GesammtheiL der Völker als aus siebzig Nationalitäten bestehend betrachtet. Bei dem Standpunkte, den der Verfasser, wie bereits erwähnt, den Traditionsleugnern gegenüber einzunehmen hatte, mußte er in seinen obigen den König Schelomo betreffenden Bemerkungen von der Jebnmot 78 a. erwähnten Thatsache, daß die Tochter Pharao's vor ihrer Verehelichung zum Judenthume übertrat,׳ und von der in הל' איסורי ביאה פרק י״ג הל' י/'ד sich befindenden, nach Z. St. auch auf Schabbath 56 b. beruhenden Mittheilung, daß sämmtliche Frauen, welche Schelomo ehelichte, vorher zum Judenthume übertraten, absehen. Daß übrigens Schelomo durch diese Verbindungen trotz des vorausgegangenen Uebertrittes zum Judenthum fehlte, wird auch von Mnimonides a. a. O. zugegeben, das Unrecht Schelomos lag aber nach Maimonides darin, daß man nach dem jüdischen Gesetze, welches verlangt, daß demjenigen, der zum Judenthume übertreten will, Gegenvorstellungen unter Hinweis auf die zur Beobachtung der jüdischen Gesetze erforderliche Resignation gemacht werden sollen, Nichtjuden nur daun zum Uebertritt zum Judenthum zulassen soll, wenn man sich von der Neinheit ihrer Absichten überzeugt hat,-in solchen Fällen aber, in denen anzunehmen ist, daß der Entschluß zum Uebertritte durch äußere Umstände hervorgerufen ist, die Aufnahme verweigert werden soll (Jebamoth 24 b.), weßhalb gerade in den Zeiten?avids und Schelomo's die Aufnahme von Profelyten als gänzlich unzulässig betrachtet wurde. Weil nun der Uebertritt der Frauen Schelomo's nicht auf reinen Absichten beruhte, darum wurde durch den Wortlaut der hl. Schrift seine Verbindung mit ihnen so dargestellt, als ob dieselben nicht zum Judenthume übergetreten wären.