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Jeschurun · 1864-11-01 · Heft 2 (November 1864) · p. 41

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 2 (November 1864)
Article
Das jüdische Weib
Date
1864-11-01
Page
41 (sequence 5)
Language
German
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Rückblick auf das Leben einer jiii>. Hausfrau. 41־ wie sie sich die Mittel zur Wohlthätigkeit verschaffte. Sie verwandte dazu nichts von dem ihr zur Wirthschaftsführung gegebenen Gelde. Dazu,war sie zu gewissenhaft und schätzte die Seligkeit des Wohlthuns zu hoch. Wohlthun wollte sie mit ihrem Erwerbe, ihrer Arbeit, ihrer Kraft. Sie spann und webte ein Tuch und verkaufte es, und den Ueberschuß — der doch nur das Erträgniß ihrer Händearbett bildet, mit welcher sie den Werth des Rohstoffes erhöhte — schenkte sie auch nicht in Natura, sondern fertigte damit einen Gürtel an und schenkte den einem armen Hausirer, der also wiederum daraus eine größere Summe profitirte, als wenn sie das gewonnene Geld, oder auch nur den daraus gefertigten Gürtel selbst einem Armen geschenkt h"tte. So war sie gewissenhaft und wohlthätig zugleich und wußte auch ihre Thätigkeit im möglichst hohen Grade wohlthuend zu verwerthen. Es ist dies ein leuchtendes Beispiel dessen, was unsere Weisen ערום ביראה, Klugheit in der Gottesfurcht nennen, die das fromme Wirken mit verständiger Umsicht und Uebcrlegüng in bester Weise zu besten Zielen lenkt. Das ist aber auch eben diejenige sittliche Klugheit, die das Princip einer jeden öffentlichen Verwaltung bilden soll. Wie es nach jüdischem Begriff für das öffentliche Leben keinen andern Moralcodex giebt als für das private, so gibt es auch fast keine andere Klugheit und Verwaltungskunst öffentlicher Angelegenheiten/als diejenigen, die sich schon in Leitung des Häuslichen LebenS bewähren. Die Behauptung liegt gewiß nicht weit von der Wahrheit, daß der beste Hausvater zugleich der beste Gemeiadcverwaltcr und Leiter sei. Wessen Haus schlecht bestellt ist, dem sollte man auch keine Gemeindeverwaltung anvertrauen, rin Motiv, das auch wohl unsere Alten mit besiimmt haben mag, die Gemeinde und ihre Leitung zunächst nur Verheirathetcn in die Hände zu geben, die somit bereits sich im Einfluß auf Menschen und Verwaltung von Güter» erprobt haben dürften. Diese Erwägungen lassen unfern Satz völlig an seinem Platze erscheine». Er hebt aus dem Wirken des Weibes ein Beispiel hervor, in welchem

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