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Jeschurun · 1864-10-01 · Heft 1 (Oktober 1864) · p. 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 1 (Oktober 1864)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1864-10-01
Page
29 (sequence 6)
Language
German
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29 Dr. Alexander Fri edl e b en will vor Allem das Princip gewabrt wissen. Wenn man sage, der Senat werde es nicht thun, so sage er darauf: dann solle cs die gesetzgebende Versammlung nicht thun. Man zeige jetzt ein so zartes Gewissen gegen einen Rechts,bvuch, und habe doch ärgere Rechtsbrüche hingenommcn. Noch ganz andere Restitutioncn wären nothig. Herr Dr. Pass avant: Das System des Vorredners würde dahin führen, daß die ganze Sache vereitelt, die Israeliten und Landbewohner nicht emancipirt würden. Man müsse sie restit-uiren und bewirken, daß sie bet der neuen Verfassung mitstimmen können; darum sei der Senat gerechtfertigt, daß er ein Gelegenheitsgesetz brachte. Die öffentliche Abstimmung sei hier Gewöhnheitsrecht bei Verfassungsänderungen. Es solle ein Druck geübt werden, denn cs bestünden noch viele Vorurtheile. Im vorliegenden Falle stimme ja nicht die Gesammtheit, sondern eine prtvilegirte Ciasse stimme über eine bisher unterdrückte Classe. Was würde man gesagt haben, wenn man über die Gewerbefreiheit die Zünftler allein und geheim hätte abstimmen lassen. Die Herren Dr. Orthenberger und I. Friedleben verthcidigen nochmals ihre Anträge. Letzterer schließt mit der Erklärung, Frankfurt sei stolz darauf, von seinen deutschen Mitbürgern das Herz Deutschlands genannt zu werden. Wenn seine Bürgerschaft die Gleichberechtigung verwerfe, würde sie sich dadurch gegen jede Verfassungsänderung erklären. Denn eine freisinnige Verfassung und die Verweigerung des ersten Menschenrechtes wäre ein Widerspruch. In einem Schlußwort bemerkt Herr Dr. Rein ganu m u. A., Frankfurt sei allerdings das Herz Deutschlands, aber auch sein Geldbeutel. Bei der Abstimmung wurde der erste Antrag des Herrn Dr. Orthenberger abgelehnt, wodurch der zweite wegfiel. Die Commissionsanträge wurden von den 74 anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen. Der Antrag des Herrn Dr. jur. Friedleben wurde abgelehnt. Auf diesen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung erfolgte am 23. Sept eine Ansprache des Senates an die zur Abstimmung aufgerufene Bürgerschaft, in der sich einige Bedenken gegen die beschloffene offene Abstimmung geltend gemacht hatten. Wir glauben sie hier vollständig wiedergeben zu sollen. Das vorstehende organische Gesetz ist,von dem Senate in seiner Sitzung vom 9. September 1864 und vvn der gesetzgebenden Versammlung in ihrer Sitzung vom 16. September 1864 in verfassungsmäßiger Weise angenommen worden. Damit dasselbe Gesetzeskraft erhalte, legte es der Senat nunmehr der stimmberechtigten Bürgerschast zur Abstimmung vor. Das Gesetz, über welches die Bürgerschaft jetzt sich aussprechen soll, kann einer besonderen Empfehlung nicht bedürfen; es ist geboten von der Rücksicht für das Interesse und die Wohlfahrt des Gemeinwesens, es fordert seine Anerkennung

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