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Jeschurun · 1864-10-01 · Heft 1 (Oktober 1864) · p. 28

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 1 (Oktober 1864)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1864-10-01
Page
28 (sequence 5)
Language
German
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28 die öffentliche Abstimmung übe einen Druck aus, so wolle er gerade einen solchen Druck haben. Man spreche so viel von der politischen Bildung des Volkes. Wenn aber die Bürger nicht den Muth besäßen, offen zu stimmen, dann gebe er auf ihre Freiheit und ihr Gewissen nichts. Noch Niemand sei übrigens hier wegen seiner Met-' nung abgesetzt worden. In Preußen werde gerade durch die Verfolgung Einzelner der Bürgermnth herangezogen. Wenn in Baden die Gemeinden abzusttmmen gehabt hätten, so wäre die Emaneipa- Lion verworfen worden. Regierung und Kammer aber standen auf. höherem Standpunkt. In der freien Schweiz herrsche die größte^ Intoleranz gegen die paar Juden, die doch Niemand wehe thäten. Die Frankfurter Bürger seien keineswegs so weit entwickelt wie man behaupte; sie seien aber Menschen mit verschiedenem Rechtsgefühl. Herr Dr. Fuld bewundert die Geduld, mit welcher einige Vertheidiger der geheimen Abstimmung das Unrecht ertragen, welches Andern widerfährt. Herr Dr. Reingan um, die Commission habe mit 6 gegen 2 Stimmen beschlossen, den Abstimmungsmodus dem Senat zu überlassen. Die Versammlung habe auch bei der Verfassung sich nicht bestimmt darüber ausgesprochen. Der Orthenberger'sche Antrag enthalte zwei gefährliche Klippen. Die erste sei die, daß der Senat bereits sich mit 2/3 Mehrheit gegen die allgemeine Fassung des Artikels erklärt habe, daß also ein Beharren der gesetzgebenden Versammlung auf letzterer neue unendliche Kämpfe herbeiführen und der Senat dabei Eindrücken von Außen, von Unten oder Oben nnterliegen könnte. Die zweite Klippe liege in dem unstandhaften, gefährlichen zweiten Satz. Die Gemeindelasten der Israeliten und Landgemeinden seien nämlich nur Gesetz, aber nicht Verfassung. Jener Satz aber wolle sie zu dauerndem BerfaffnUgsrech't machen, ihnen die verfassungsmäßige Sanetion ertheilen, mit der einen Hand also Rechte ertheilen, mit der anderen aber Lasten und Verpflichtungen auferlegen-, die der Senat selbst nicht auferlegen wollte. Man würde dann nicht mehr auf dem Wege der Verständigung zwischen den Be- Hörden, sondern nur durch Abstimmung der Bürgerschaft Ungleichheilen beseitigen können, wie sie z B. bezüglich der Aufnahme von Israeliten in das Irrenhaus bestanden. Der Orthenberger'sche Antrag würde uns wieder in das schöne Paradies der Rückänßerungen und Berichte führen, das uns bald zur Hölle werden dürfte. Durch das vorliegende Gesetz werde ni' t präjudicirt, daß die Grundzüge der Grundrechte in die künftige Verfassung ausgenommen werden. Die Deutschkatholiken und Methodisten seien hier stets als gut gekvperte Christen betrachtet worden. Einer von ihnen sei Phystkal gewesen, mehrere in die gesetzgebende Versammlung gewählt und einer sogar bei der Rathswahl in Vorschlag gebracht worden. Selbst die Türken seien durch das vorliegende Gesetz nicht ausgeschlossen. Herr

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