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Jeschurun · 1864-10-01 · Heft 1 (Oktober 1864) · p. 27

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 1 (Oktober 1864)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1864-10-01
Page
27 (sequence 4)
Language
German
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27 weder Israeliten noch Landbewohner, noch Christen der drei Confessionen seien, und bet dem regen Verkehr unserer Zeit möchten auch solche sich hier niederlassen. Der Senat werde der veränderten Fassnng gewiß zustimmen. Im Jahr 1849 sei der Fall ein anderer gewesen, indem hinter dem damaligen Gesetze die Grundrechte standen. Im Effekt gelte es ihm gleich, ob öffentlich oder geheim gestimmt werde, denn die Schmach werde die Bürgerschaft Frankfurts, wenn sie um sich blicke und noch auf den neusten Emancipationsakt Badens sehe, nicht aus sich lade» wollen, daß sie den obersten Satz der Menschenrechte verleugne. Sollte auch der Judenhaß so weit gehen, so kämen doch auch die Landbewohner dabei in Betracht. So spccifisch christlich sei die hiesige Bürgerschaft nie gewesen, daß sie aus christlicher Intoleranz den Israeliten Menschenrechte vorenthielte. Aber bei der öffentlichen Abstimmung würden sich weniger Bürger betheiltgen, weil dieser Modus mißliebig sei. Für die gesetzgebende Versammlung sei übrigens die Frage entschieden durch die Grundzüge vom 27. Mai, und ein Antrag des Herrn Dr. Varrentrapp auf öffentliche Abstimmung sei damals ausdrücklich verworfen worden. Redner vertraut übrigens auf die Macht der Wahrheit und den Freimuth der Bürgerschaft, daß sic ein Gesetz nicht verwerfen werde, welches der Zeitgeist verlange. Herr Dr. Neukirch bemerkt berichtigend gegen Herrn Dr. Friedlebcn, daß die gesetzgebende Versammlung auch nach Aufhebung der Grundrechte und noch in der neuesten Zeit immer nur die Wiederherstellung des Gesetzes von 1849 beantragt habe. Den Abstimmungsmodus anlangend, ist er mit der Commission dafür, dies dem Senat anheim zu stellen. Er zweifle nicht an dem Ausgang, denn die Bürgerschaft sei zu weit vorgeschritten, als daß eine Opposition von ihr zu fürchten wäre. Aber legal sei nur die offene Abstimmung. Diese habe auch bei Einführung der Constitutions-Ergänzungs-Akte stattgefunden, und bei den Verfassungsänderungen von 1853 und 1856 habe sich die gesctzgebende Versammlung darauf berufen. Es sei auch natürlich, daß ein Gesetz in der gleichen Weise aufgehoben werde, wie es eilige-- führt wurde. Die von Herrn Dr. Friedlebcn angerufenen Grundzüge besäßen noch keine Gesetzeskraft, und sie auf diesen Fall anwenden wollen, heiße gerade so viel, als wenn man verlangte, daß die Israeliten und Landbewohner mitstimmen sollen. Das bestehende Gesetz müsse seinen Lauf haben, lind das Recht angewendet werden, wie es eben sei. Herr Dr. Varrentrapp: Die Annahme desOrthenberger'schcn Antrags würde die Sache auf lauge Zeit verschlep- Pen. Man könne nicht von christlicher Intoleranz sprechen, sondern nur von philiströser Intoleranz. Diese finde sich bei verkommenen Handwerkern, welche die Concurrenz der Juden fürchten. Diese schämten sich noch für ihren Rest von Gewissen. Wenn man sage,

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