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Jeschurun · 1864-10-01 · Heft 1 (Oktober 1864) · p. 26

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 1 (Oktober 1864)
Article
Deutschland : Frankfurt [Nachricht]
Date
1864-10-01
Page
26 (sequence 3)
Language
German
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26 mochte ein Jude cd übel nehmen, wenn man gegen das Gesetz stimme, sondern weil kein ehrlicher Mann von Rechtsgefühl, der nicht ein Querkops oder Duckmäuser sei, dagegen stimmen könne. Nur Diejentgen, welche Dreck am Stecken oder eine kleine Malice gegen den ״Judd" hätten, mochten geheim stimmen, weil sie noch eine Art von Schamgefühl besäßen. Was die Deutschkatholiken betreffe, so seien sie Christen und gehörten zur christlichen Bürgerschaft, besäßen also schon die Gleichberechtigung. Heiden und Muhamedaner besäßen wir noch nicht, und wenn wir einmal die neue Verfassung machen, was nach seiner Ansicht nicht so bald geschehen werde, dann könne man auch fiir diese sorgen. Der Antrag des Herrn Dr. Orthenberger verstoße gegen die politische Klugheit, indem man den Senat, der daran sei, einen Rechtsbruch wieder gut zu machen, zurufe: ״Wenn du nicht auch diesen Bissen verschluckst, gehen wir nicht daraus ein." Herr Dr med. Friedleben ist für geheime Abstimmung, weil nur sie die volle Freiheit gewähre. Die öffentliche Abstimmung sei Druck und Beeinflussung. Die Deutschkatholiken und Methodisten anlangend, möge man doch einmal die christliche Geistlichkeit fragen, ob sie dieselben als Christen anerkennen. Herr Dr. Jucho weist nach, daß die vom Senat beantragte Fassung wörtlich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1849 übercinstimme. Die erwähnten Secten betrefsend, so sei diesen hier niemals irgend ein Recht verweigert worden und werde dies auch nicht geschehen. Seit wann habe die Geistlichkeit über politische Rechte zu entscheiden? Der Orthenbergcr'sche Antrag würde einen Principienstrcit Hervorrufen und nachtheilige Folgen haben. Redner erklärt sich für öffentliche Abstimmung. Es handle sich von einer Frage des Rechts oder Unrechts. Wer unrecht handeln wolle, solle den Muth haben, öffentlich hervorzutreten. Herr Dr. Sauer! änder ist zwar im Princip für den Orthcnberger'schen Antrag, fürchtet aber, daß er zur Verschleppung führe. Den Abstimmungsmodus anlangend, sei er unter allen Umständen für ge- Heime Abstimmung. Es gäbe eine Masse Leute, die über die Gleichberechtigung verschiedener Ansicht seien; die Achtung vor der Meinungsfrciheit gestatte ihm nickt, sie als Querköpfe zu bezeichnen. Ebenso bestünden in ganzen Ländern (Schweiz, Norwegen, Südamcrika) noch solche Vorurtheile, und doch werde man diese Völker nicht als Querköpfe bezeichnen wollen. Wenn der wahre Wille der Bürgerschaft dagegen sei, müsse man in Gottes Namen warten, bis die Bürgerschaft vernünftig geworden. In unserer Verfassung bilde übrigens die geheime Abstimmung die Regel. HerrDr. jux. Friedleben bedauert, daß die Gleichberechtigung noch nicht vollständig sei, indem sie in gewerblicher Hinsicht noch fehle (Freizügigkeit). Doch werde hoffentlich auch diese nicht mehr lange ansbleiben. Er ist für den Orthenberger'schen Antrag. .Cs gäbe Millionen Menschen, die

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