Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 12 (September 1864)
- Article
- Die Hannoversche Judenfrage
- Date
- 1864-09-01
- Page
- 419 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Hannoversche Judenfrage. 419 bezweckt, man habe den Juden eigentlich nicht zu nahe treten wollen. Um gerecht zu sein muß bemerkt werden, daß auch in der Thal das Ministerium Borries im Uebrigen keine judenfeindltche Gestnnung an den Tag legte, vielmehr bei verschiedenen Anlässen den jüdischen Verhältnissen sich freundlich und fördernd erwiesen. Jedenfalls aber hätte cs an dem octroyirten Wahlgesetz nicht gerüttelt, und wären Schritte von Seiten der Juden in dieser Hinsicht gänzlich erfolglos geblieben. Um so mehr aber durften die Juden mit Recht erwarten, daß die Opposition in der zweiten Kammer unaufgefordert sich ihrer Sache annehmen würde, daß die Linke es als Ehrensache betrachten müsse, für sie, die von der einzigen Stelle, von welcher mit Nachdruck das große Unrecht, das ihnen zugefügt, betont werden kann, Ausgeschlossenen, einzustehen und dadurch den eclatanten Beweis zu liefern, daß es ihr mit dem Liberalismus wahrhafter, heiliger Ernst sei, daß sie nicht blos pro domo plaidire. Diese Erwartung hat sich aber nicht erfüllt. Während der neun Jahre, von 1855 bis 1864, in welcher die Linke der zweiten Kammer keine Gelegenheit vorübergehen ließ, dem Ministerium fortwährend alle Schäden vorzuwerfen, die es durch sein reaktionäres Regiment in allen Verhältnissen angerichtet, hat kein einziger Redner auch nur jemals eine Silbe für die verletzten Rechte der Juden gehabt. Das ist für de» hannoverischen Liberalismus sehr beachtenswerth. Das Ministerium Borries fiel, ein anderes trat an seine Stelle. Die Seele dieser neuen Regierung soll der Justizminister Wtndhorst sein, derselbe, welcher ein hervorragendes Glied. der Opposition im Jahre 18S6 gewesen und dafür durch eine königliche Verordnung mitgemaßregelt worden ist. Den in diesem Jahre unter diesem Ministerium zuerst zusammengetretenen Ständen wurden u. A. auch einige Abänderungen des Wahlgesetzes von 1840 vorgelegt. Die Aufhebung jener die Juden beschränkenden Bestimmung befindet sich nicht in der Regterungs- Vorlage. Jetzt hielten die Juden es für geboten die geeigneten Schritte bei der Ständcversammlung zu thun und die Gemeinden Hannover, Lüneburg, Emden, Harburg, Hildesheim u. A. richteten Petitionen dieserhalb an dieselbe. Ueber diese Petitionen wurde zunächst in dem betreffende» Aus-