Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 12 (September 1864)
- Article
- Die Hannoversche Judenfrage
- Date
- 1864-09-01
- Page
- 418 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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418 Die Hannoversche Judenfrage. schreibltchen Hohnes, womit so lange der Jude behaftet, jetzt ganzlich geschwunden wäre. Das mit der Muttermilch eingesogene Vorurtheil ist vielmehr noch nicht im Entfernten völlig gewichen aus den Gemüthern der Deutschen, und in dem vvlksthümltchen Register der Schimpfwörter figurirt der Name ״Jud" noch immer. Während sieben Jahre hat der hannoverische Staat dieses Vorurtheil nicht genährt, von 1848 bis 1855 hat er dokumentirt, daß im Princip der Jude völlig so viel gelte wie der Christ — sollten aber diese sieben Jahre genügen, um im Volke die tausendjährige Verachtung des Juden zu paralysiren, um dem Volke zum Bewußtsein zu bringen, daß der Jude gleiches Recht mit dem Christen?! — Nimmermehr.— Bedurfte es doch nur einfach eines Rückschritts von 8 Iahren, von den Gesetzen von 1848 zu denen von 1840, um die Juden in dem höchsten politischen Rechte des Bürgers zu kränken. Wenn es nun aus irgend welchen Gründen für zweckmäßig erachtet würde, z. B. auf ein Gewerbegesetz, aus eine Domictlordnung u. s. w. von früheren Datis zurückzugehen, und dieselben machten die Ausübung gewisser Gewerbe, die Ansiedelung in gewissen Orten oder Stadttheilen, oder überhaupt die Erwerbung des Bürgerrechts von der Religion abhängig — wie dann? Mit demselben Rechte, wie den hannoverschen Juden das Recht des Passiven Wahlrechts entzogen, so wenig wie diese Entziehung zu erwarten stand, ebenso rechtlich und unerwartet können ihnen alle und jede Rechte " genommen worden. — Ja das noch lange nicht entschlummerte Vorurtheil muß durch diese Zurücksetzung gekräftigt werden und der Egoismus und die Engherzigkeit werden und könneu daraus für sich Nutzen ziehen, um den Juden, der ihnen durch Cvncurrenz oder Gesinnung hinderlich und unbequem ist, von der eigenen Bahn zu verdrängen. Die Juden befinven sich deßhalb durch die Octroyirung des Wahlgesetzes von 1840 in einer weit schlimmern Lage, als die von derselben mitgetroffenen christlichen Sekten, oder der durch den höheren Census, welcher dieses Gesetz vorschreibt, zurückgcsetzten, übrigen Theile der Bevölkerung. Diese haben viel we- Niger zu befürchten. So lange Graf Borries herrschte nahmen die Juden diese Zurücksetzung schweigend hin. ׳Es verlautete, daß man an höchster Stelle die Versicherung ausgesprochen habe, diese Ausschließung sei nicht