Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 12 (September 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-09-01
- Page
- 412 (sequence 8)
- Language
- German
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412 R. David Rieto's Begründung der Tradition. K. Dies muß sogar derjenige zugestehen, der den Worten unserer Weisen gar keinen Glauben schenkt. CH. Das Verbot des Ein- und Verkaufs an Sabbath und Festtagen ist in der Thora nicht erwähnt, und gehört nicht zur Gattung der durch das Werkverbot untersagten Thätigkeiten, da es von unseren Weisen nicht zu den 39 verbotenen Arbeitsorten oder deren Folgerungen gerechnet wird. Dessenungeachtet wird in ganz Israel das Ein- oder Verkaufen als verboten betrachtet, ohne daß man genau bestimmen könnte, ob es schon von Mosche am Sinai als verboten erklärt wurde, oder ob dieses Verbot von unseren Gesetzesbehörden ausging. Wir finden aber in Nechemija 10, 30—32, daß alle, welche aus dem babylonischen Exile ins heilige Land zogen, ״in ״Eid und Schwur traten, zu wandeln nach der Lehre Gottes, die ״gegeben worden durch Moscheh, den Knecht Gottes, und zu halten ״und zu thun alle die Gebote GotteS unseres Herrn, und seine Rechte ״und seine Satzungen; und daß wir nicht geben unsere Töchter den ״Völkern des Landes, und ihre Töchter nicht nehmen für unsere ״Söhne. Und wenn die Völker des Landes Waaren und allerlei ״Nahrung am Sabbath zum Verkauf bringen, so werden wir ih- ״neu nichts ab kaufen am Sabbath und an heiligen Tagen; f ״und daß wir im siebenten Jahre das Feld prnsgeben, so wie je- ״des Darlehen." Hier wird also von drei Geboten gesprochen, von denen zwei im schriftlichen Gesetze Vorkommen, nämlich das Verbot: ״Du darfst dich nicht verschwägern" und das das Sabbathjahr betreffende Gebot; das Verbot, am Sabbath zu kaufen oder zu verkaufen, ist aber im schriftlichen Gesetze nicht ausdrücklich und nicht andeutungsweise erwähnt; dessenungeachtet haben es, wie aus der oben erwähnten Schriftstelle hervorgeht, jene Gerechten ein Gottesgebot genannt, wie auch aus Nechemija 13, 16. 17 zu entnehmen Kt, wo erzählt wird, daß die Zorim, die darin wohnten. ״amSabbath Fische und allerleiWaare einbrachten und verkauften ״den Söhne» Jehudas und in Jeruschalajim. Da zankte ich mit ״den Edlen von Jehuda und sprach zu ihnen: ״Welcher Frevel ist ״das, den ihr verübet, daß ihr entweihet den Sabbath." Demgemäß hat Nechemija das Verbot des Ein- und Verkaufes am Sabbath zwischen dem die Verschwägerung mit nichtjüdischen Völkern betreffenden Verbote und dem für jedes siebente Jahr die Ruhe der