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Jeschurun · 1864-09-01 · Heft 12 (September 1864) · p. 410

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 12 (September 1864)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1864-09-01
Page
410 (sequence 6)
Language
German
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410 R. David Nieto's Begründung der Tradition. durch eine Andeutung beim Manna erwähnt ist, das darum am Sabbath nicht fiel, damit man nicht von einem der Gesammtheit ungehörigen Raume in einen dem Einzelnen gehörenden Besitzkreis trage: muß angenommen werden, daß jenes Verbot von Moscheh's Zeiten bis auf Jeremija durch die Mündlichkeit dem Gedächtnisse erhalten wurde. K. Vielleicht aber beziehen sich Jeremija's Worte doch nicht auf das Tragen eines leichten Gegenstandes? CH. Das schriftliche Gesetz hat an vielen Stellen die Arbeit am Sabbath verboten, aber nirgends Begriff und Wesen derselben dargestellt, dessenungeachtet aber ist es bekannt, daß Jemand, der am Sabbath Hölzer las, auf Gottes Befehl gesteinigt wurde. Suchen wir nun die Bedeutung des Wortes מקשש uns klar zu machen, so ergibt sich uns, daß dieses Wort von der Wurzel קשש abgeleitet ist, das von ״ קשStroh" stammt. Hub diesem das Objekt jener Handlung bezeichnenden Worte gemäß wurde in der Schrift derjenige, der sie ausübte, מקשש genannt, und nicht gesagt, daß er Holz zusammengelesen oder abgeschnitten * *), weil jene Handlung in der Wüste geschah, die ein durchaus unfruchtbarer für Saaten un- מלאכה bezeichnet ist, um zu Zeigen, daß auch wegen des Tragens, obgleich diese Thätigkeit mit den übrigen verbotenen Werkthätigkeiten nicht vollkommen verglichen werden kann, dennoch die im Gottesgesetze für die Sabbathentweihung bestimmte Todesstrafe verhängt werden kann. Der Grund der speciellen Erwähnung des Anzündens wird Iebamot 6 b., Schabbath 20 a. Synhedrin 30 b. erörtert. *) Es ist unbestimmt, welcher verbotenen Thätigkeit sich der מקשש schuldig machte. Nach Sifri zu 4. B. M. 10, 32 (welche Erklärung auch in der Targum Jonathan betitelten Paraphrase ausgenommen, ist), hat er Holzer abgerissen; nach einer Schabbath 96 b. angeführten Meinung des R. Acha b. Jakob hat er Hölzer zusammengelesen, mit welcher Auffassung auch Onkelos übereinstimmt; nach der in der erwähnten Talmudstelle von Nab. Jehuda angeführten Meinung Schmuels hat er nicht abgerissen und nicht .Zusammengelesen, sondern in einem zum allgemeinen Besitzkreise gehörenden freien Naume vier Elten weit getragen, und ist deßhalb seine Verurteilung erfolgt. Nach jeder dieser Erklärungen geht aber ans der Verurtheilung des מחשש hervor, daß, wie R. David Meto daraus beweisen will, auch durch (ine nicht die geringste Anstrengung erfordernde Thätigkeit eine Entweihung des Sabbath stattfinden kann.

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