Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 12 (September 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-09-01
- Page
- 406 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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406 R. David Nieto's Begründung der Tradition. daß dasselbe von den Zeiten Moscheh's an dnrch mündliche Ueberltefernng tm Gedächtnisse erhalten wurde, bis es durch Jeremija medergeschrieben worden ist.* *) K- Es verhält sich allerdings so wie du gesprochen, aber es ließe sich doch immerhin noch einwenden, daß Jeremija nicht die Größe der Objekte fixirt hat, auf die sich das Verbot, am Sabbath zu tragen, bezieht. CH. In der angeführten Stelle liegt ein Beweis für meine Folgerung; denn Jeremija spricht mit Königen und hochgestellten Personen, welche nicht gewohnt sind, gleich den Lastträgern oder Handwerkern eine schwere Last zu tragen. Da nun Jeremija seine Worte an vornehme Personen richtet, die nur leichte Dinge, wie z. B. ein kleines Tuch oder einen Schlüssel oder einen Brief bei'sich zu tragen pflegen, und er dennoch in dem Verbote zu tragen durchaus keinen Unterschied machte : muß angenommen werden, daß auch das Tragen eines ganz leichten Gegenstandes verboten ist. K. Hierauf kann der Traditionsleugner einwenden, daß dies eine blose Vermuthung ist, und daß Jeremija darum mit dem Kövon der traditionellen Erklärung der beiden angeführten Schriftsteller: absehen, da er, um die Traditionsleugner auf ihrem Gebiete zu widerlegen, seine Argumentation nur auf das stützen konnte, was in dem einfachen Wortfinne der Bibel ausgesprochen ist. *) Da die Karäer (nicht wie die Samaritaner blos den Pentateuch und das B. Jehoschua sondern) die 24 Bücher unseres Kanons als Quelle der Lehre betrachten, und mit uns snnehmen, daß sich Gott auch den nachmosaischen Propheten offenbarte, müssen sie auch das durch Jeremija vertundete Verbot des Tragens als ein von Gott gegebenes betrachten, wie auch Horijoth 4 a. ausdrücklich erwähnt ist, daß die hinsichtlich der Traditionsleugnung gleichen Standpunkt mit. den Karäern einnehmenden Sadduzäer das Jeremija 17, 21 angeführte Verbot als ein göttliches anerkennen. Da ferner auch die Karäer den (nach Schabbath 104 a., Joma 80 a. Megilla 3 a., Themura 16 a. in 3. B. M. 27, 34 angedeuteten^! Grundsatz אין הנביא רשאי לחדש דבר מעתה, daß kein Prophet zu einem Zusätze zum sinaitischeu Gottesgesetze berechtigt war, anerkennen: muh auf Grund der oben erwähnten Stelle Jeremija's auch vom Standpunkte der Karäer Zugegeben werden, daß das Verbot des Tragens nicht erst durch Jeremija gegeben sein konnte, sondern, obgleich es nicht deutlich in der schriftlichen Thora ausgesprochen wird, dennoch in der sinaitischen Gottesosfenbarung enthalten ist.