Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 12 (September 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-09-01
- Page
- 405 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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R. David Meto's Begründung der Tradition. liebersetzt und durch Anmerkungen erläutert von vr. I. Gugen« Heime», Rabbiner in Kollin. (Fortsetzung.) CH. Ich werde nun für jeden Einsichtsvollen auS der Bibel darthun und beweisen, daß in den Zeiten Moschch's und der übrigen Propheten das mündliche Gesetz existirte; denn Zeremija verkündete in den Thoren Jerusalems (Zer. 17, 21. 22): ״Also hat ״Gott geboten: Hütet euch um euerer Seelen willen, daß ihr nicht ״eine Last traget am Sabbathtage, und bringet in die Thore Je- ״rusalems; ihr sollt auch keine Last herausbringen aus eueren Hän- ״fern am Sabbathtage". Da sich nun dieses Verbot nicht ausdrücklich in der schriftlichen Thora befindet,*) müssen wir annehmen, *) Obgleich das Verbot des Tragens, welches untersagt, von einem umgebenen Besitzkreise in einen freien oder umgekehrt, oder in einem freien Raume vier Ellen weit etwas zu tragen oder zu werfen, nach Schabbath 96 b, Maimonides 8 ׳12 הל' שבח im 2. B. M. 36, 6 und nach Erubin 17, b. fs. Tosaphot z. St.-,"ב NN'O ד״ה לאו לאזהרת und zu Schabbath 2 a. ר״ה פשט בע״הב) auch 2. B. M. 16, 2S ausgesprochen ist, mußte der Verfasser, der zwar weiter unten erwähnt, daß in dem vom Manna Handelnden Thoraabschnitte das Verbot des Tragens angedeutet ist, dennoch