Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-07-01
- Page
- 343 (sequence 17)
- Language
- German
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Uebersetzt und durch Anmerkungmerläutert -von Dr. Gugenheimer. 343 Ferner frage ich: Welche Krankheit oder Unreinigkeit haftet an Ftguren aus Metall, Holz oder Stein, daß die Besitzer solcher Bilder unrein werden, sich zu reinigen und ihre Kleider zu wechseln Habens) ren Erfüllung in dem erwähnten Schriftverse Abraham zuerkannt wird, einräumen, daß er ein, verschiedene'Kategorien von Geboten umfassendes, Gesetz beobachtete, das nur der Mündlichkeit übergeben war. *) Mit dieser Frage will der Verfasser durch die Aufträge, welche Jatob 1. B. M. 35, 2 den Seinigest ertheilte, zeigen, daß unser׳ Stammvater nicht blos hinsichtlich der Ausübung des Gottesdienstes, sondern auch hinsichtlich der Entfernung von demselben manche Vorschriften beobachtete, welche auf die genaue Kenntniß einer positiven diesen Gegenstand betreffenden Offenbarung schließen läßt. Hiemit stimmt auch der Bereschit rabLa c. 81 angeführte Ausspruch des N. Jochanan überein אין אגו בקיאי! בדקדוקי ע״א ׳, י כי^לןג אביט,Wir sind mit den Subtilitüten der den Götzendienst betreff senden Bestimmungen nicht so vertraut wie unser Vater Jakob"׳ (Siehe יפה והואר• a* ©i). Die oben erwähnten Worte Jakobs werden von Maimonides 'חל׳ שאר אבות הטומאות פ״ן ך,ל' א als eine bereits in der Thora vorhandene Hinweisung auf טומאת betrachtet. Daß aber jene Schriftstelle im Talmud nicht als Beweis für טומאת ע״ץ angeführt wird, und daß nach Schabbath 83 b. טומאת zu den rabbinischen Bestimmungen gehört, hat darin seinen Grund, weil seit der sinaitischen Gesetzgebung nur dasjenige Verpflichtungskraft hat, was von Gott durch Mosche als Gesetz geoffenbart oder von unseren Weisen auf Grund der 3. B. M. 18, 30 ihnen gestellten Aufgabe zur Wahrung der Thora festgesetzt wurde; jene Vorschriften aber, welche unsere Vorfahren vor der sinaitischen Offenbarung beobachteten, hiedurch noch keine Gesetzeskraft erhielten, weßhalb, wie Maimonides in seinem Mischnakommentare zu Chullin VII. 6 erörtert, wir von dem Fleische lebendiger Thiere uns nicht darum zu enthalten haben, weil es Noach verboten wurde, die Beschneidung uns nicht darum obliegt, weil sie Abraham geboten wurde, der Genuß der Spannader uns nicht darum un- Lersagt ist, weil Jakob und seine Söhne dieselbe nicht aßen, sondern einzig und allein darum, weil diese Gesetze uns durch Mosche als Gottes Gebote verkündet wurden. Die Annahme des R. David Nieto, daß die nach 1. B׳ M. 35, 2 von Jakob ertheilten Aufträge auf einer göttlichen der Mündlichkeit übergebenen Offenbarung beruhte, wird daher durch den Umstand, daß die erwähnte Schriftstelle im Talmud nicht angeführt und!"y טומאת als דרבנן bezeichnet wird, durchaus nicht widerlegt; denn wenn auch Jakob die Bestimmung von טומאת ע״ן in Folge einer göttlichen Offenbarung beobachtete, so konnte dieselbe dennoch hiedurch nach dem erwähnten Grundsätze, dessen Geltung aus 1,1 הל' אבל besonders deutlich hervorgeht, noch keine