Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-07-01
- Page
- 342 (sequence 16)
- Language
- German
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342 H. Kavih Njeto's. KegründWS M MadWn. Opfer Hebels angen.owmeN Md das Kajtns perworferr wprden? D^urch welches Zechen rvarenW im Stande zu erkennen, daß das eine wohlgefällig Md. das andere nicht wohlgefällig war? Ferner frage ich, worty das Rxcht,; bie G^chttMt,. die Satzungen, die Lehren und Gebote bestehen, w.elche unsex Stammvater Rbxaham beobachtet und Heren Ausübung er seinen Nachkommen aufgetragen hat? Diese Aufzählung verschiedener Arten von Geboten wM darauf hin§daß Abraham wett mehr Gebote beobachtete, als aus dem WortlaW des Pentateuch^zu entnehmen iß, aus dem wir von keinem anderen Gebote als von dem der Beschneidnng erfahren^). Gebote existiren. Zu diesen dreißig noachidischen Geboten, die im Talmud nicht aufgezählt werden, und pon denen Raschi sagt 8 נתפרשו-»,. dürfte R. David Nieto die das Opfern betreffende Vorschrift gerechnet haben. Nach מנחם עזרי' מפאנן der in מאמר חקור דין חלק ג' פרק כ״א auf Grund von Sanhedrin 56 b., 58 b., 59 a., Chullin 92 b. dreißig noachidische Gebote nachweist, gehört allerdings keine das Darbringen von Opfern betrefsende Bestimmung zu denselben. Indessen hat bereits R. Jehuda b. Schimon in seinem dem ס7 אמרות טהורות beigedruckten (Sonmentare יד יהודה sein Befremden darüber ausgesprochen, daß R. Menachem Asarja in seiner Aus- Zählung der 30 noachidischen Gebote das Aboda sara 5 b. erwähnte Berbot nicht anführt; und da dies durch den in Tosaphot z.St. angegebenen Grund nicht gerechtfertigt wird, schlägt R, Jehrcha b. Schimon vor, die zwei unter der Rubrik von aufgezählten noachidischen Gebote, oder ךעץ die N. Menachem Asarja Ln zwei noachidische Gebote eintheilt, als ein Gebot zu betrachten, und das Verbot von מחומר אדר Lu jenen dreißig Geboten zu rechnen. Nach dieser Begründung des Jehuda b. Schimon gehört also jedenfalls die an Noach ergangene Opfervorschrift zu den 30 noachidischen Geboten, und wenn auch aus dem erwähnten Verbote (s. Raschi in Aboda sara 51 a. und Sebachim 116 a.,ד״ח שחיין ראשי איברי) noch kein affirmativer Auftrag Opfer zu bringen, deduzirt werden kann: so geht doch aus der Thatsache, daß Gott Noach ein beim Darbringen von Opfern zu beobachtendes Verbot ertheilte, hervor, daß schon Ln jenen Zeiten das Opfern zwar nicht geboten, aber als eine unter gewissen Modalitäten dem göttlichen Willen entsprechende Handlung bezeichnet wurde, wodurch die Ansicht des R. David Nieto über das in die Vorpatriarchalische Zeit hinaufreichende Alter einer das Darbringen von Opfern betreffenden göttlichen Kundgebung als begründet betrachtet werden muß. *) Auch diejenigen, welche nicht die in der letzten Mischna des Traktates Kiduschin und Joma 28 b. erwähnte Deutung von 1. B. M. 26, 5 annehmen, müssen im Hinblicke auf die verschiedenen Arten von Pflichten, de-