Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-07-01
- Page
- 338 (sequence 12)
- Language
- German
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33® ׳ A. Eavri) Meto's ÄeßKnMn^ der OöaÄtM. daß itt den Zeiteü der Propheten, welche die nach thM bMnnM biblischrn Schriften verfaßten, das Mündliche Gesetz etlstirte, und dciß auch zu den iir^der schriftlichen Thora schön theilweise erklärten Geboten üothwendig Gesetzesbestimniungeü gehören, welche ohne die mündliche Ueberlieferüng uns gänzlich unbekanüt geblieben wären; sodann werde ich zu konstättren suchen, baß die mündliche Gesetzesertäülerung, welche unsere Wktsen uns trädtrten, dieselbe Offenbäbarünz ist, tvelchd Mosche am - Siüäi' empfäritzeü W. ' Da es Gottes Absicht war, seinem Volke Israel em Gesetz zu geben, dessen größerer Theil der Mündlichkeit Vorbehalten sein Mle*) wollte Gott die Menschheit vom Anfänge ihres DaseiW an daran gewöhnen, mündlich seine Gebote zu empfangen^ damit es der *) Obgleich nach Gittin 60 b. zwischen R. Elasar und R. Jochänan eine f Meinung sdisferenz dsrüber obwaltete, ob der größere Theil des Gottesge-! setzes als schriftliche und der kleinere Theil als mündliche Lehre oder der! größere Theil als mündliche und der kleinere als schriftliche Lehre zu bej trachten ist: können doch die oben übersetzten Worte des Verfassers שמגסה הש״ית היתר. לחח חורה לעמו ישראל שרובה. בע״§ durchaus keinem Zwei- 1 fel unterliegen. Denn abgesehen davon, daß, wie aus ר,"ף und רא״ש zur \ vorletzten Mischnr des פרק א' דפתרפות, aus נמוקי יוסף zur ersten Mrschna des פ״ג דב״ק, aus מגיר משנה zu 'הל' גרושין פ״ר הל' ג, aus קרית ספר Einleitung 'פרק ג hervorgeht, bei Controversen zwischen N. Jochanan und; R. Elasar mit Ausnahme dreier Fälle die Ansicht des R. Jochanan ange-! nörnmen wird, der nach der erwähnten Talmudstelle sagte, daß der größere } Theil des Gottesgesetzes als mündliche und der kleinere als schriftliche Lehre \ zu betrachten ist: stimmt auch die Ansicht des R. Elasar mit den angeführj ten Worten des Vers, überein, da, wie רש״י Z- St. und ר' משה מטראגי an der erwähnten Stelle des קריח ספר erklärten, die Meinungsverschiedeni heit nur darauf sich beziehen kann, ob die durch Anwendung der von Gott j geosfenbarten Jnterpretationsregeln aus der Thora eruirten Gesetze als j schriftliche oder mündliche Lehre zu betrachten sind. R. Jochanan rechnet die-! selbenda sie von Gott der Mündlichkeit übergeben wurden, zur mündlichen \ Lehre weßhalb er sagt רוב על פה ומיעוט בכתב; R. Elasar rechnet aber i nur jene am Sinai recipirten Gesetze, welche im Pentateuch gar nicht an- ■j gedeutet sind, zur mündlichen Lehre, und glaubt die durch die Jnterpretaj tionsregeln zu eruirenden Gesetzesbestimmungen, weil sie in dem schriftlichen Gottesworte angedeutet sind, zur schriftlichen Lehre rechnen zu müssen; da j aber R. David Meto die Gesammtheit der von Gott der Mündlichkeit, anh vertrauten, in der schriftlichen Thora nicht enthaltenen, derselben aber voll- - h