Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-07-01
- Page
- 335 (sequence 9)
- Language
- German
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Uebersetzt und durch ÄnAerküügen erMtert von M. Gußßuheim«. 338 Damit du dich aber überzeugst, daß ich mir das eben Gesagte nicht erdachte, mögest du auf eine Mittheilung hören, die ich einer Abhandlung entnommen, die mir aus einem ihrer Werke zukam, dessen Verfasser Mahn b. Mosche hieß. Derselbe bekannte offen, daß unter ihnen hinsichtlich den Vornahme einer auf einen Sabbath fallenden Beschneidung, drei von einander differtrende Meinungen sich geltend machten; in den früheren' Zetten nahmen sie am Sabbath die Beschneidung vor, weil sie den Vers (3. B. M. 12, 3): ״Und am achten Tage werde beschnitten", so Wie wir (Schäbbath s. 132) erklärten, daß nämlich, auch wenn der achte Tag auf den Sabbath Mt, an demselben die BeschneiduNg vorgenommen werden soll. Ein späteres Zeitalter erblickte hierin eine Entweihung des Sabbath und verschob in jenem Falle die Beschneidüng; eine Noch spätere Generation verließ die von ihren Vorfahren aufgestellten Normen, und suchte wieder dem Gesetze, daß die Beschnetdung vorzunehmen, jedoch erst nach Sonnenuntergang, nämlich zur Zeit der Äbenddämmerung, die sie die freie Zeit des Sabbath (מגרש השבח) nennen. Dieses Verfahren beruht auf ihrem Wahne, daß zur Dämmerungszeit der Sabbath als achter Tag noch fortdauer'c, aber dennoch bas Werkverbot schon aus gehört habe, daher die in einer Arbeiksverrichtung liegende Sabbathentweihung nicht mehr stattsinde; sie sehen nicht ein, daß dies auf zwei sich widersprechenden durchaus unvereinbaren Annahmen beruht* *). Ueberhaupt ist allbekannt, daß eigenes Verhalten einen Beweis für die Unhaltbarkeit und Unmöglichkeit einer konsequenten praktischen Durchführung ihres Grundsatzes liefern. Da sie aber theoretisch kein anderes Gesetz als die geschriebene Offenbarung und die von der persönlichen Ansicht eines jeden ihrer Lehrer abhängende Auslegung anerkennen: ist, wie bereits R. Jehnda Ha-Lewi in Kusri III. 38 sagt, die Einheit des Gesetzes bei ihnen gar nicht denkbar, und die Sektirerei eine nothwendige Folge des Karaismus. *) Gehört die Zeit, zu der sie die Beschneidung vornehmen, wirklich noch zu dem auf den Sabbath fallenden achten Tag, so muß auch das Werkverbot noch fortdauern, da dieses den ganzen Tag umfaßt; würde aber zu der zwischen Sonnenuntergang und dem Erscheinen dreier Sterne liegenden Zeit das Werkverbot schon aufgehört haben, so könnte dieser Zeittheil unmöglich als noch zrün achten Tage gehörig betrachtet werden. Diese Zeitbestimmung einer auf Sabbath fallenden Beschneidun'g schdiNt über nicht