Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1864)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1864-07-01
- Page
- 331 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2932754-2932933-2932944-2948835--09025-2948857- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Malbim 1× ep/1002711
OCR text
uebersetzt und durch Anmerkungen erläutert von vr. Gugenheimcr. 331 ״laute dieser Gebote erfahren wir aber über den Stoff der Ztztth ״ebensowenig als über ihre Forrü, könnten wir daher nicht entneh- ״men, in welcher Weise dieses Gebot beobachtet werden soll. Fer- ״ner heißt es 2. B. M. 16, 29: ״Niemand gehe heraus von sei- ״nem Orte am siebenten Tage"; wenn nun dieses Verbot seinem ״Wortlaute nach aufzufassen Ware, dürfte man am Sabbath das ״Haus nicht verlassen;*) demnach hätten diejenigen, von denen ben Wochen sollst du für dich zählen"; ebenso ist 3. V. M. 23, 16 nur von sieben Wochen die Rede; 3. B. M. 23, 16 heißt es aber: ״Ihr sollt zählen fünfzig Tage". (Dieser scheinbare Widerspruch wird bereits Chägiga 17 L., Menachot 65 b. erwähnt in ספרא לפ, אסור פ, י״ב werden aber die Schwierigkeit, welche diese Stelle bietet, vollkommen beseitigt; s. a. die Erklärung in התירה המען׳ des N. M. & Malbim 5 *(סי, קס״ד. B. M. 16, 2 heißt es: ״Du sollst Gott, deinem Gotte das Peßach schlachten, Klein- und Rindvieh", wonach anzunehmen wäre, daß man zum Peßachopfer sowohl Schafe als Rinder nehmen dürfe: 2. B. M. 12, 5 heißt es aber; ״Ein fehlerloses männliches, einjähriges Lamm sollt ihr haben; von den Schafen oder Ziegen sollt ihr es nehmen", woraus deutlich hervorgeht, daß das Peßachopfer nicht von den Rindern genommen werden darf. (Die traditionelle Deutung in Mechiltha c. 4, Peßachim 70 b., Sifri zu 5. B. M. 12, 6 zeigt uns aber den wahren Sinn dieser Schriftstelle, woraus wir entnehmen, daß in der Wirklichkeit, zwischen diesen beiden Schriftsteller kein Widerspruch besteht.) Ferner heißt es 5. B. M. 15, 19: ״Alles männliche Erstgeborene, das unter deinem Rind- und Kleinvieh geboren wird, sollst du Gott, deinem Gotte heiligen"; 3. B. M. 27, 26 heißt es aber: ״Jedoch Erstgeborenes, das durch Erstgeburt Gott gehört, vom Vieh, das soll Niemand heiligen; sei es Ochs oder Schaf, Gott gehört es." (Aus der in der letzten Mischna des achten Abschnittes von Erachin und ספרא לס' בחקתי פ' ל'׳א enthaltenen Crklärung ist aber ersichtlich, daß auch diese Leiden Schriftstellen trotz des scheinbaren Widerspruchs in vollem Einklänge stehen; s. a. 'ההורה והמצו b St.) R. Mosche aus Coucy führt noch viele andere Gesetze an, deren Sinn wir aus dem Wortlaute der schriftlichen Thora unmöglich eruiren könnten, die daher beweisen, daß wir erst durch die der Mündlichkeit übergebene Gotteslehre zum Verständniß der Thora zu gelangen im Stande find. *) Die Vieldeutigkeit des Wortes מקומר hat auch R. Jehuda Ha-Lewi veranlaßt, Kusri III. 36, wo er den Karäern verschiedene Inkonsequenzen nachweist, das 2. B. M. 16, 29 ausgesprochene Verbot unter den Beispielen anzuführen, durch die er ebenfalls zeigt, daß die Erfüllung der schriftlichen Thora ohne die der Mündlichkeit überlieferten Gesetzeserklärungen nicht mögttch ist. Aus Erubin 17 b., 51 a. n;/0 שאילתות לפ' בשלח, Maimonides 27 הל, שבח, l ist zu entnehmen, welche Entfernung man in Folge des angeführten Verbotes am Sabbath nicht überschreiten darf.