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Jeschurun · 1864-07-01 · Heft 10 (Juli 1864) · p. 330

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 10 (Juli 1864)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1864-07-01
Page
330 (sequence 4)
Language
German
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330 R. David Nieto's Begründung -er Tradition. ״M. 12, 15: ״Am ersten Tage sollt ihr wegschaffen den Sauer- ״teig aus eueren Häusern"; und 2. B. M. 34, 25: ״Du sollst ״das Blut meines Opfers nicht neben Gesäuertem schlachten.^ * **) ***)) ״Aber nicht blos zur richtigen Beobachtung des Gesetzes sondern ״auch zum Verständnisse historischer Stellen der Thora sehen wir ״uns auf die von unseren Weisen tradirten Erklärungen Hingewtesen; ״denn Abraham wurde hinsichtlich des Aufenthaltes seiner Nachkom- ״men in einem fremden Lande und der ihnen hiedurch bevorstehen- ״den Leiden 1. B. M. 15§ 13 geoffenbart: ״Man wird sie dienst- ״bar machen und sie Plagen vierhundert und dreißig Jahre." ,-Ferner heißt es 4. B. M. 14, 38: ״Sie sollen sich Schaufäden machen"; 5. B. M. 22, 12: ״Schnüre sollst du dir machen an ״den vier Ecken deines Gewändes;"*^) aus dem einfachen Mort- *) Wenn die Entfernung des Gesäuerten, wie man nach dem Wortlaute von 2, B. M. 12, 15 annehmen müßte, am ersten Tage des Festes, am 15. Nissan stattfinden würde, so wäre während der auf den 14. Nissan Nachmittags festgesetzten Schlachtung des Peßachopfers noch Gesäuertes im Hause, wodurch sowohl das oben angeführte .als das 2, B M. 12, 19 ausgesprochene Verbot: ״Sieben Tage darf Sauerteig nicht gefunden werden in euren Häusern" verletzt würde. Aus den in der Mechilta zu פ' בא. c. 8 und Peßachim 4 b. und 5 a. tradirten Interpretationen von 2. B. M. 12, 15 sehen wir aber, daß dieser Vers den beiden angeführten Verboten durchaus nicht widerspricht, sondern ebenfalls gebietet, daß die Entfernung des Gesäuerten am 14. Nissan vorgenommen werde- **) Diese Stelle gehört bekanntlich zu denen, bei deren Uebersetzung die LXX, wie auch Megilla 9 a. erwähnt wird, sich zu einem Abgehen vom Texte veranlaßt sahen. Aus den Bemerkungen, welche einige der neuesten Bibelerklärer zu dieser Stelle machen, ist am besten ersichtlich, wie nothwendig zu ihrem Verständnisse die Mechilta zu פ' בא c. 14, Nedarim 32 a., Bereschit rabba c. 91 gegebenen Andeutungen sind; daß auf Grund derselben die biblischen Angaben ohne Zwang in Einklang gebracht werden konnen, geht aus der genauen Berechnung hervor, welche in der Erklärung des R. Eliefer Aschkenasi מעשי ה' ח״ב פ' מ״א ח״ג פ' א׳ ופ' י״ז♦ [ ***) Die bisher oben erwähnten Schriftstellen wurden schon von R. Moscheh aus Couey in der Vorrede zu seinem סמ״ג und nach ihm von R. Menachem ben Sorach in der Vorrede zu seinem ס' צרח לדרך angeführt, um zu zeigen, daß das Verständniß der schriftliche.! Thora ohne die mündliche Gesetzeserläuterung nicht möglich ist. N. Mosche aus Coey citirt zu dieser Beweisführung noch eine größere Anzahl von Bibelstellen, von denen mix einige hier erwähnen wollen: 6. B. M. 16, S heißt es: ״Sie-

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