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Jeschurun · 1864-06-01 · Heft 9 (Juni 1864) · p. 305

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 9 (Juni 1864)
Article
Der moderne Rabbinismus
Date
1864-06-01
Page
305 (sequence 4)
Language
German
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Von Dr. Herrmann Lipschitz. 305 terminirende Heilslehre, keine bloße spiritualistische, das Wesen und die Attribute Gottes präcisirende, auf gewisse metaphysische Lehrsätze basirte Theologie, kein aus hohlen Abstraktionen zusammengewebtcs, philosophisches System, sondern eine, das ganze Leben des Juden bestimmende, ordnende und regelnde Gesetzlehre, eine umfangreiche weitverzweigte Dogmensammlung. Die jüdische Religion lehrt uns nicht blos, was wir über Gott denken, wie wir uns sein Wesen vorstellcn und was wir für ihn fühlen sollen, sondern sie giebt uns auch strenge Vorschriften, wie wir leben und handeln, was wir üben und was wir unterlassen sollen. Das Judenthum ist eine Religion der Thal und hat bei der bloßen Sittenrcinignng und Gedanken- Heiligung keineswegs ihr Bewenden. Man ist durchaus kein Jude noch, wenn man den eineinzigen Gott verehrt, liebt, chrfürchtet und demuthsvoll anbetet, sondern wenn man auch dessen Gesetze erfüllt, nach dessen Vorschriften lebt, nach dessen nnerforschlichem Willen handelt, dessen Verordnungen praktisch ausführt. — Darum ist der jüdische Rabbtne, seiner eigentlichen historischen Bedeutung nach, kein versöhnender, die Pforten des Himmelreiches aufschließender Pastor; kein süßlich salbungsvoller Moralprediger; kein mit spekulativen Phiiosvphcmen coquettirender Theolog, sondern — ein Religionslehrer; ein in den Religionscodices Bewanderter; ein Gesetzkundiger, befähigt, die im praktischen Leben vorkommenden rttuellen Fragen von objektiv wissenschaftlichem Standpunkte aus richtig zu erledigen. Das Judenthum hat nur Gesetzkenner, Schriftgelehrte, aber keine Gottesgelehrte, — weil es Gott als etwas Gegebenes, von vornherein Gewisses, als ein nothwendiges Ariom, als ein nicht zu bezweifelndes Postulat hinstellt und sich ebenso nicht genvthigt sieht, dessen Existenz erst durch Vernunftbeweise zu argumentiren, wie es sich nicht berufen fühlt, dessen Wesenheit durch menschliche Lehrsätze zu bestimmen und zu beschreiben. Das Judenthum hat nur Reltgionslchrer, aber keine Seelsorger, weil jeder Jude für die eigene Seele selber sorgen muß, und ein von der Gemeinschaft angestellter, besoldeter Seelenbeschützer und Seelenversorger par excellence seinein Wesen widerstrebt. Das Judenthum hat nur Gesetzverkünder, aber keine gesetzschaffendc, snndenlosende Priester, — weil die jüdische Gesetz-

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