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Jeschurun · 1864-05-01 · Heft 8 (Mai 1864) · p. 288

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 8 (Mai 1864)
Article
Marocco : Marokko [Nachricht]
Date
1864-05-01
Page
288 (sequence 5)
Language
German
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288 erthetlt der Letztere seine Audienzen stets hoch zu Roß, und zwar ist die Farbe seines Pferdes zugleich eine Andeutung dessen, was der Audienzsuchcnde für seine Sache zu hoffen hat. Sitzt der 'Sultan auf einem ׳weißen Zelter, sv ist er in heiterer Stimmung und wird dem Gaste Alles bewilligen, was dieser verlangt, ist aber ein Rappe von Sr. maroccanischen Majestät gewählt, daun steht es übel uin den Ankömmling und seine Bitte. Sir Moses Montcfiore wurde am sechsten Morgen nach seiner Ankunft mit seinem Gefolge in einen weiten Hosraum bcschieden, wo bereits einige hundert Mann von der Leibwache des Sultans Spalier bildeten und mit großer Spannung nach dem Portale blickten, aus welchem das weiße, schwarze oder graue Roß hervorkommest sollte. Nach einigen Minuten angstlichcn Harrens erschien Se. Majestät •— aus einem arabischen Zelter von blendender Weiße. Er ritt gerade ans seine Gaste zu und drückte tn den höflichsten Ausdrücken seine Freude aus, einen so würdigen Mann wie Sir Moses Montcfiore, in seinen Besitzungen begrüßen zu können. Es sei ihm nicht unbekannt, bemerkte der Snltan, mit welcher Aufopferung und mit welchem Erfolge Sir Moses Montcfiore für das Wohl seiner Glaubensgenossen und anderer nnterdrückten Reltgtonssekten in vielen Gegenden der Welt gewirkt habe, und es freue ihn herzlich, ihn in Marocco zu sehen. Mit gleichen Ausdrücken des Wohlwollens wandte sich der Sultan hierauf an den britischen Consul Mr. Readc, und ließ sich die andern Mitglteder der Reisegesellschaft vvrstellcn. Sir Moses überreichte dann seine Petition um Gewährung des Schutzes der Regierung für die in Marocco lebenden Inden; der Sultan nahm die Petition freundlich entgegen und händigte sie seinem Kammerherrn mit der V'erstchcrung ein, daß dieselbe aufs Beste in Erwägung gezogen werden solle. Vier Tage darauf erhielt Sir Montefisre eine Ausfertigung des nachfolgenden Ftrmans: ״In! Namen Gottes, des Barmherzigen und" Gnädigen! Es gibt keine Gewalt, als bet Gott, dem Hohen und Allmächtigen. (Siegel.) — Alten sei dnrch dieses unser königltchcs Edikt — möge Gott seinen Zweck segnen und gnädig auf dasselbe blicken, wie auf Sonne und Mond! — kund und zu wissen, daß es unser Befehl ist, daß alle in unseren Besitzungen wohnenden Inden, möge der Allmächtige sie in eine Lage gesetzt haben, wie sie auch sein mag — von unseren Gouverneuren, Verwaltern und allen unseren Unterthanen mit Gerechtigkeit und Milde behandelt, und daß ihnen von den Gerichten dasselbe Recht, wie alle unsere nbrigen Unterthanen es genießen, zugesprochen werden soll; so daß auch nicht die kleinste Ungerechtigkeit gegen sie begangen, noch ein Druck ans sic ausgcübt wird. Weder die Behörden, noch irgend sonst Jemänd, sollen einem Juden, sei cs an seiner Person, oder an seinem Eigenthnm, Unrecht thun; noch soll irgend ein Handwerker oder ein

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