Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 10 (1863-1864)
- Issue
- Heft 7 (April 1864)
- Article
- Herr Rabbiner Horwitz in Wien
- Date
- 1864-04-01
- Page
- 223 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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223 Herr Rabbiner Horwitz in Men. daß von ihnen an der gehörigen Stelle die erwünschte Wirkung hätte erwartet werden können, das, und nur das hätten wir zu beklagen. Sie klagen Herr Horwitz, Ihre Aussage sei von der Presse entstellt oder unrichtig ausgefaßt worden. Allein wenn Ihre Aussage von uns entstellt, oder mißverstanden worden, welche Entstellung oder unrichtige Auffassung muß nun nicht erst Ihre Aussage vor dem Forum des Gerichts gefunden haben, das mit Berufung auf Ihre Aussage seinem Urthetl die Annahme zu Grunde legen konnte, daß ״das orthodoxe Judenthum eine sich von dem Gesummtjudcnthum scheidende Sekte" sei und als solche nicht den im Kaiserstaate den, anerkannten Religionen zugesicherten, Schutz der Gesetze zu beanspruchen Habel! Wahrlich, das leiseste Fünkchen Verständniß, die leiseste Regung wahrer Thetlnahme für die Sache, der Sie seit 35 Jahren im öffentlichen Leben dienen, die leiseste Dämmerung des Bewußtseins von der schweren Verantwortung, die wir Alle für unser Reden und Thun vor dem Allmächtigen tragen, hätte Sie sofort, als Ihnen daS Urtheil und seine Motivirung bekannt geworden, keine Ruhe finden lassen dürfen, ehe Sie nicht, nicht das Publikum, nicht uns, ehe Sie nicht das Gericht, den ganzen juridischen Kreis Ihres Kaiserstaates, dem das Urthetl als vollgültiges Präjudiz für alle künftigen Fälle anheimgefallen ist, über den unerhörten ״Jrrthum", über das in der forensischen Praxis gewiß beispiellose Mißverständntß aufgeklärt, daß ein Gericht eine beschworene' Zeugenaussage im diametralen Gegensatz anfgefaßt, und daraus das der Meinung des Zeugen geradezu Widersprechende gefolgert! Weit entfernt, in der Erklärung der Rabbinen und in den Auslassungen der jüdischen Presse einen hämischen Angriff auf Ihre Persönlichkeit zu erblicken, woran sicherlich Niemand und am allerwenigsten die Erklärung der Rabbinen gedacht hat, die sich ja ganz darauf beschränkt hat, ohne alle Bekämpfung einer Persönlichkeit, in der allermildesten Form nur ein Bekenntniß der positiven Wahrheit abzulegen, würden Sie sodann in allem diesen nur eine willkommene, und mit Dank hinzunehmende Mithilfe erkannt haben, Ihr Bemühen um Ueberzeugung der Behörden von dem ungeheueren Mißverständntß zu unterstützen. Unbegreifiichwetse findet diese beklagenswerthe Urtheilsmotivirnng des Gerichts in dem Rundschreiben des Herrn Rabbiner Horwitz 15*