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Jeschurun · 1864-04-01 · Heft 7 (April 1864) · p. 222

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Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 7 (April 1864)
Article
Herr Rabbiner Horwitz in Wien
Date
1864-04-01
Page
222 (sequence 2)
Language
German
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222 Herr Rabbiner Horwitz in Wien. zu geben und der jüdischen Wahrheit, der in so eklatanter Weise ganz eigentlich der Boden unter den Füßen entzogen worden, wieder, soweit dies aus der Ferne möglich/ zur Erkenntniß und Anerkenntniß zu verhelfen, oder da, wo man bei der ernstesten Veranlassung von der Welt, in dem gerichtlichen Eidschwur, die Wahrheit mindestens so ungenau,— oder so ungeschickt ausgesprochen, sie nur mit so halbem, sich verklausulirendem Kleinmuth zu bekennen gewagt, daß man damit bewußt oder unbewußt ein Artheil provocirt, in welchem aus Grund der beschworenen Zeugenaussage die offenkundigste faktische Wahrheit verkannt, und daS einzige wahrhaftige, seit Jahrtausenden bestehende Juden thum, dem man sich rühmt 35 Jahre der hingebendsten Wirksamkeit geweiht zu haben, mit allen seinen ״Lehren, Einrichtungen und Gebrauchen", als eine nicht anerkannte Sekte und damit konsequenter Weise des den anerkannten Konfessionen zugesicherten Rechtsschutzes verlustig und vogelfret erklärt wird?'. Vergegenwärtigen Sie sich, Herr R. Horwitz, die Consequenzen dieses von Ihnen provocirten Artheils Ihrer Justizbehörde, lesen Sie den Jubel der jüdischen Feinde unseres Judenthums über Ihre Aussage und deren Folgen, und dann fragen Sie sich, wer hier der מחלל השם gewesen, Sie oder wir? Und da hätten wir, hätte jeder, der in dieser Sache zur Verthetdigung und Rettung der heiligsten Sache die Feder zur Hand genommen, so dumm und einfältig sein sollen, hebräisch zu schreiben? Hat denn Ihre Aussage dem Judenthume im jüdischen Kreise, oder nicht vielmehr in maßgebendsten nichtjüdischen Kreisen, den verderblichsten Todesstoß versetzt? Galt cs und gilt es nicht vielmehr, den entscheidenden juridischen und administrative» Behörden Ihres Kaiserstaates über diese unerhörte, vom Gerichte wahrlich nicht verschuldete, Supposition des der faktischen Wahrheit Wtderspre-- chenden die nöthige Aufklärung zu bringen, damit nicht, wenn je einmal die Aebung und der Bestand der ״Gebräuche und der Einrichtun gen" des orthodoxen Judenthums den Schutz der Gesetz e anzurufen genöthtgt sein werden, ihnen dies mit Berufung auf die landgerichtliche Sentenz verweigert werde, die das orthodoxe Judenthum als eine im Kaiserstaat unberechtigte Sekte erklärt? And da hätte Alles das, was diesem Rettungszwecke dienen wollen, hebräisch geschrieben sein sollen? Wahrlich, nicht daß diese Erklärungen erschienendäß sie nicht rechtzeitig und in einer Weise in die Oeffentltchkett gekommen-

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